aufwärts
für Berlin
Wir unterstützen Dich und Deine Familie berlinweit durch unsere zuverlässigen, flexiblen und erfahrenen Hilfen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.
6.224
geleistete Stunden
123
erfolgreiche Vermittlungen
76
Familien
Herzlich willkommen bei aufwärts Familienhilfe e. V.!
Unsere Geschichte ist geprägt von persönlichen Erfahrungen und dem starken Wunsch, anderen Familien in schwierigen Lebenssituationen zu helfen. Unsere Gründerin und Initiatorin von aufwärts Familienhilfe e. V. , Anja Lehrke, Mutter von zwei Kindern, war selbst Alleinerziehende und hat die Herausforderungen des Lebens aus erster Hand erfahren. In dieser Zeit wurde ihr deutlich, wie wichtig es ist, nicht allein zu sein und Unterstützung zu finden. Aus dieser persönlichen Erfahrung heraus entstand der Entschluss eine Organisation zu gründen, die Familien in Notlagen umfassend unterstützt.
Als gemeinnützige Organisation setzen wir uns leidenschaftlich dafür ein, Familien in ihrer Not beizustehen und sie auf ihrem Weg in schwierigen Situationen zu unterstützen. Wir verstehen die vielfältigen Herausforderungen, mit denen Familien konfrontiert sind, sei es durch eine Schwangerschaft, die Geburt eines Kindes, körperliche und psychische Beeinträchtigungen, familiäre Krisen oder andere Belastungen des Alltags. Unser Ziel ist es, diesen Familien eine helfende Hand zu reichen und sie dabei zu unterstützen, ihre Lebenssituation zu verbessern.
Unser Engagement erstreckt sich dabei über den gesamten Prozess der Unterstützung: von der Beratung, der ersten Beantragung bis hin zur Bereitstellung einer geeigneten Haushaltshilfe und der anschließenden Abrechnung mit den Krankenkassen. Unser Ziel ist es, den Familien in Notsituationen eine ganzheitliche und umfassende Unterstützung zu bieten.
Wir sind dankbar für die Möglichkeit, einen positiven Unterschied im Leben von Familien zu bewirken, und freuen uns darauf an Eurer Seite zu stehen.
Wann kannst du mit uns eine Haushaltshilfe beantragen
Nach OP oder Unfall
Wenn dir aufgrund deiner Krankenhausbehandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist
Krankheit
Wenn dir aufgrund schwerer Krankheit, akuter Verschlimmer-ung einer Krankheit, (zum Beispiel nach einem Kranken-hausaufenthalt), nach einer ambulanten OP oder nach einem ambulanten Krankenhaus-aufenthalt die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. (Es darf keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen)
Schwangerschaft und Geburt
Wenn dir wegen deiner Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (und eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht für dich übernehmen kann)
Während eines Kur- oder Tagesklinik-Aufenhaltes
Wenn Dir aufgrund eines Kur- oder Tagesklinikaufenthaltes die Weiterführung des Haushaltes oder die Betreuung Deines Kindes nicht möglich ist.
Wie du bei einer
Beantragung vorgehst
Antrag bei der Krankenkasse anfordern
Du benötigst einen Antrag zur Gewährung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Den Antrag erhältst Du entweder auf der Internetseite, in der App oder nach telefonischer Anforderung bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag mit uns ausfüllen
Dieser Schritt ist der wichtigste. Hier kommen wir ins Spiel! Wir helfen dir beim Ausfüllen des Formulars.
In diesem muss auch die einzusetzende Institution namentlich genannt werden (spätestens hier solltest du mit uns in Kontakt treten).
Gerne sind wir Dir auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich.
Ärztliches Attest
Um Dir eine Haushaltshilfe verschreiben zu lassen, muss dem Antrag ein ärztliches Attest / eine Verordnung vom Arzt oder der Hebamme beigefügt werden.
In diesem wird bescheinigt, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe nötig ist und aus welchen Gründen eine Notwendigkeit besteht.
Wir finden die passende Person für dich
Nach Bewilligung durch die Krankenkasse wird dann individuell durch uns entschieden, welche unserer qualifizierten Familienhelferinnen die Haushaltshilfe vor Ort übernehmen wird.
Die Hilfe übernimmt die Krankenkasse nur, wenn keine im Haushalt lebende Person, den Haushalt übernehmen kann.
Aufgaben die wir als Betreuerin
gerne übernehmen
Einkauf
erledigen
Zubereitung vollwertiger Speisen
Wäsche waschen und einräumen
Reinigung der Wohnräume
Ordnung in der Wohnung schaffen
Hilfe
im Alltag
Botengänge erledigen
Begleitung zu Arztterminen
Empathisches Zuhören und Zuwendung bieten
Kinder-betreuung
Abholen der Kinder aus Kita oder Schule
sonstige kleinere Arbeiten
Das sagen unsere Kunden
Peter, 59, Wedding
„Wir steckten in ganz großem Schlamassel aber mit aufwärts war es auf einmal so einfach…“
Marie, 35, Kreuzberg
„Es war unfassbar schwer, los zu lassen und sich die benötigte Hilfe einzugestehen, aber aufwärts hat mich mit ihrer klaren und freundlichen Art bei jedem Schritt mitgenommen. Es war ein Segen.”
Günther, 64, Neu-Kölln
„Im Bürokratie-Wirrwar war aufwärts immer dabei und hat mit uns eine super Lösung gefunden.”
Eure Fragen,
unsere Antworten
Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, musst Du alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Deiner Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, werden die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht übernommen.
Sofern Dein berufstätiger Ehe-/Lebenspartner, Deine Eltern oder andere Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad Deinen Haushalt weiterführen, übernimmt die Krankenkasse deren Verdienstausfall für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.
Sollte kein Verdienstausfall entstehen, dann erstattet die Krankenkasse die nachgewiesenen Fahrkosten in Höhe von maximal 48 Euro pro Tag.
Wichtiger Hinweis: Wenn Dein Ehemann oder die Familie unbezahlten Urlaub genommen haben, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen. Eventuell muss derjeniege sich dann selbst um seine Versicherung kümmern und für diese dann auch Beiträge zahlen.
Benötigst Du die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, musst Du nichts zuzahlen. In allen anderen Fällen, fallen für Dich Zuzahlungen an. Sie betragen 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, für die Tage, an denen die Haushaltshilfe zu Dir kommt.
Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr musst Du nur Zuzahlungen bis zu Deiner individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Deiner jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.
Die zeitliche Unterstützung mit einer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
- der Einschätzung Deines Arztes / Deiner Ärztin,
- Deinem bisherigen Alltag,
- der Schwere Deiner Erkrankung,
- der Anzahl Deiner Kinder und deren Alter
Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung der Krankenkasse mit ein.
Bei einem Verlängerungsantrag reicht es, wenn Du der Krankenkasse die Bestätigung Deines Arztes / Deiner Ärztin einfach online oder per Post zuschickst.
Bitte beantragen die Verlängerung frühzeitig – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für die aktuelle Haushaltshilfe endet.
Die Leistung Haushaltshilfe/ Kinderbetreuung steht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Wenn Du weitere Unterstützung benötigst, kommt möglicherweise das Jugendamt als Kostenträger in Frage.