Haushaltshilfe Schwangerschaft
berlinweit

Haushaltshilfe Schwangerschaft berlinweit
Wir unterstützen Dich mit einer Haushaltshilfe nach § 24 h SGB V, wenn Du wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung Deinen Haushalt nicht weiterführen kannst und keine andere Person aus Deinem Haushalt dies übernehmen kann. Weitere Kinder, die im Haushalt leben, sind dabei nicht notwendig.
Fragen - F.A.Q.
alles, was Du für die Beantragung einer Haushaltshilfe während der Schwangerschaft wissen musst

01.
Gründe für die Beantragung einer Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
Voraussetzung für die Bewilligung einer Haushaltshilfe während der Schwangerschaft ist, dass Deine Schwangerschaftsbeschwerden über das übliche Maß hinausgehen. Dies ist z. B. der Fall, wenn:
-der Arzt Dir Bettruhe verordnet hat
-Dein Muttermund sich frühzeitig öffnet
-eine Hyperemesis gravidarum (besonders starke Übelkeit/Erbrechen) vorliegt
-Du frühzeitige Wehen hast
-eine Gebärmutterhalsschwäche besteht oder
-psychische Gründe vorliegen
-und ähnliches
Wir sind Dir bei der Beantragung gerne behilflich. Frag uns gerne an – kostenlos und unverbindlich.

02.
Umfang
Der tägliche Umfang der Haushaltshilfe richtet sich nach Deinen individuellen Umständen, wie z.B. der Art der Schwangerschaftsbeschwerden oder dem Alter und der Anzahl Deiner Kinder. Er bewegt sich in der Regel zwischen drei bis acht Stunden täglich.
Die Einsätze können sich über Tage, Wochen oder Monate erstrecken. Das hängt von Deiner persönlichen Situation und der Bewilligung der Krankenkasse ab.

03.
Tätigkeiten, die wir übernehmen
-Abholen der Geschwisterkinder von Kita und Schule
-Kinderbetreuung / Beschäftigung mit den Geschwisterkindern
-kochen / Zubereitung vollwertiger Speisen
-Einkaufen
-Wäsche waschen und einräumen
-Ordnung schaffen und halten
-Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)
-Unterstützung bei der Alltagsorganisation
-Begleitung zu Arztterminen
-Botengänge
-empathisches Zuhören und Zuwendung

04.
Finanzierung / Zuzahlung
Als Vertragspartner vieler Krankenkassen können wir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes bist Du sogar von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, so dass die Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen werden.

05.
Ablauf der Beantragung
Der Antrag auf Haushaltshilfe während der Schwangerschaft ist bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen, wobei der Antrag vor Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden muss. Als Nachweis über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist eine Bescheinigung eines Arztes erforderlich, mit der die voraussichtliche Dauer, der Umfang und die Erforderlichkeit bestätigt wird.
Vorgehen bei Beantragung:
-Du benötigst einen Antrag zur Beantragung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Diesen erhältst Du entweder auf der Internetseite Deiner Krankenkasse, in der App Deiner Krankenkasse oder nach telefonischer Anforderung bei Deiner Krankenkasse.
-Ausfüllen des Antrages. In diesem muss auch die einzusetzende Institution namentlich genannt werden (spätestens hier solltest du mit uns in Kontakt treten)
-ein ärztliches Attest / eine Verordnung des Arztes muss dem Antrag beigefügt werden, dieser muss die Notwendigkeit einer Hilfe bescheinigen
Gerne unterstützen wir Dich bei der Beantragung – kostenlos und unverbindlich.
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