Haushaltshilfe nach Operation / Beinbruch

Haushaltshilfe nach Operation oder Beinbruch
Wir unterstützen Dich mit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn Du nach einer Operation oder einem Beinbruch Deinen Haushalt nicht weiterführen kannst und in Deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist des Weiteren, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.
Fragen - F.A.Q.
alles, was Du für die Beantragung einer Haushaltshilfe nach Operation oder einem Beinbruch wissen musst

01.
Gründe für eine Beantragung
Gründe für die Beantragung einer Haushaltshilfe nach Operation nach § 38 SGB V können sein:
-Beinbruch oder andere Knochenbrüche
-Bandscheibenvorfall
-Hüftgelenksoperation
-sonstige Operationen

02.
Finanzierung / Zuzahlung
Als Vertragspartner vieler Krankenkassen können wir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei Haushaltshilfe nach Operation oder einem Beinbruch nach § 38 SGB V beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent des täglichen Betrages, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Bei entsprechend geringem Einkommen kannst Du Dich aber auch von der Zuzahlung befreien lassen.

03.
Umfang
Der tägliche Umfang der Haushaltshilfe richtet sich nach Deinen individuellen Umständen, wie z.B. der Art der Beschwerden oder dem Alter und der Anzahl Deiner Kinder. Er bewegt sich in der Regel zwischen drei bis acht Stunden täglich.
Die Einsätze können sich über Tage, Wochen oder Monate erstrecken. Das hängt von Deiner persönlichen Situation und der Bewilligung der Krankenkasse ab. Die maximale Bewilligungsdauer beträgt 26 Wochen.

04.
Tätigkeiten, die wir übernehmen
-kochen / Zubereitung vollwertiger Speisen
-Einkaufen
-Wäsche waschen und einräumen
-Ordnung schaffen und halten
-Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)
-Unterstützung bei der Alltagsorganisation
-Begleitung zu Arztterminen
-Botengänge
-empathisches Zuhören und Zuwendung
-Abholen der Kinder aus Kita oder Schule
–Kinderbetreuung

05.
Ablauf der Beantragung
Der Antrag auf Haushaltshilfe nach Operation oder einem Beinbruch ist bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen, wobei der Antrag vor Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden muss. Als Nachweis über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist eine Bescheinigung eines Arztes erforderlich, mit der die voraussichtliche Dauer, der Umfang und die Erforderlichkeit bestätigt wird.
Vorgehen bei Beantragung:
-Du benötigst einen Antrag zur Beantragung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Diesen erhältst Du entweder auf der Internetseite Deiner Krankenkasse, in der App Deiner Krankenkasse oder nach telefonischer Anforderung bei Deiner Krankenkasse.
-Ausfüllen des Antrages. In diesem muss auch die einzusetzende Institution namentlich genannt werden (spätestens hier solltest du mit uns in Kontakt treten)
-ein ärztliches Attest / eine Verordnung des Arztes muss dem Antrag beigefügt werden, dieser muss die Notwendigkeit einer Hilfe bescheinigen
Gerne unterstützen wir Dich auch bei der Beantragung – kostenlos und unverbindlich.
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