Was ist eine Mütterpflegerin
Eine Mütterpflegerin unterstützt Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bei der Bewältigung des Alltags. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten als Haushaltshilfe nach § 24h SGB V. Während der Schwangerschaft und nach der Geburt entfällt die gesetzliche Zuzahlung. Aufwärts Familienhilfe ist auf Familien spezialisiert und rechnet die bewilligte Haushaltshilfe direkt mit der Krankenkasse ab. Die Betreuerinnen haben selbst Kinder, eine Mütterpflegeausbildung oder Erfahrung in der Kinderbetreuung.
Mütterpflegerin: Unterstützung statt medizinischer Versorgung
Eine Mütterpflegerin ist eine Fachkraft für die alltagsnahe Begleitung von Müttern rund um Schwangerschaft und Wochenbett. Die Mütterpflegerin bietet emotionale Stabilität und praktische Entlastung in einer Phase, in der körperliche Erholung und seelische Stärkung zentral sind.
Die Unterstützung umfasst praktische Hilfe im Haushalt, Begleitung im Umgang mit dem Neugeborenen, emotionale Fürsorge im Wochenbett und die Förderung einer gesunden Ernährung und Tagesstruktur.
Mütterpflegerinnen übernehmen keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten. Die Mütterpflege ergänzt die Arbeit der Hebamme und ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Versorgung. Ziel der Mütterpflege ist es, die Mutter zu stärken, den Familienalltag zu stabilisieren und Raum für Erholung und Bindung zu schaffen.
Mütterpflege als kulturelle Tradition in der modernen Familienbegleitung
Die Tradition der Mütterpflege reicht weit in die Menschheitsgeschichte zurück. In vielen Kulturen weltweit begleiteten und umsorgten andere Frauen die frischgebackene Mutter. Diese Unterstützung gab Raum für körperliche Erholung und das Hineinwachsen in die neue Rolle.
Heute leben viele Frauen weit entfernt von ihren Familien. Die Großfamilien und eine unterstützende Gemeinschaft sind oft nicht mehr vorhanden, so dass viele Mütter Kindererziehung, Haushalt und berufliche Anforderungen allein oder mit wenig Hilfe bewältigen müssen. Der gesellschaftliche Druck, all diesen Anforderungen gleichzeitig gerecht zu werden, ist hoch und die Zeit rund um Schwangerschaft, Geburt und das erste Lebensjahr zählt zu den intensivsten Phasen im Leben einer Frau. Mütterpflegerinnen übernehmen die Unterstützung, die früher das familiäre Netzwerk leistete.
Gründe für eine Mütterpflegerin in Schwangerschaft und Wochenbett
Eine Mütterpflegerin wird gebraucht, wenn der Alltag vorübergehend nicht allein bewältigt werden kann. Die Gründe für eine Beantragung betreffen sowohl die Schwangerschaft als auch das Wochenbett.
Typische Gründe für eine Beantragung einer Mütterpflegerin:
- eine Risikoschwangerschaft
- starke Schwangerschaftsbeschwerden, z. B. Hyperemesis gravidarum
- vorzeitige Wehen
- Gebärmutterhalsschwäche
- Mehrlingsschwangerschaft und -geburt, z. B. Zwillingen oder Drillingen
- Geburtskomplikationen oder ein schwieriger Geburtsverlauf
- Kaiserschnitt oder operative Entbindung
- Verzögerte Wundheilung oder körperliche Erschöpfung
- Starker Blutverlust nach der Geburt
- Psychische Belastungen oder Krisensituationen
- Postnatale Depression / Wochenbettdepression
- Stillprobleme oder Stillbelastungen, wie Brustentzündung oder Milchstau
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich ist immer die individuelle Situation der Mutter und die ärztliche Einschätzung im Rahmen der Beantragung.
Mütterpflege-Kosten: Krankenkasse übernimmt über § 24h SGB V
Die Krankenkasse führt Mütterpflege nicht als eigenständige Leistung. Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 24h SGB V. Du beantragst die Haushaltshilfe bei Deiner Krankenkasse.
Als Vertragspartner vieler gesetzlicher Krankenkassen rechnet aufwärts Familienhilfe die bewilligte Haushaltshilfe direkt mit der Krankenkasse ab. Während der Schwangerschaft und nach der Geburt bist Du von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Für Dich entstehen in der Regel keine Kosten.
Benötigst Du die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, entfällt die Zuzahlung vollständig. In allen anderen Fällen, z. B. wenn die Geburt schon länger her ist, betragen die Zuzahlungen 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Pro Kalenderjahr zahlst Du nur bis zu Deiner individuellen Belastungsgrenze. Diese beträgt 2 Prozent Deiner jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent.
So beantragst Du eine Haushaltshilfe bei Deiner Krankenkasse
Schritt für Schritt
Der Weg zur bewilligten Haushaltshilfe läuft in 4 Schritten. Die aufwärts Familienhilfe begleitet dich dabei von Anfang an.
Antrag bei der Krankenkasse anfordern
Du beantragst die Haushaltshilfe direkt bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag erhältst Du auf der Internetseite, in der App oder telefonisch bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag gemeinsam ausfüllen
Wir unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags und achten auf alle formalen Anforderungen.
Im Antrag muss die einzusetzende Institution benannt werden. Spätestens hier solltest Du Kontakt zu uns aufnehmen.
Ärztliches Attest beilegen
Die Krankenkasse benötigt ein ärztliches Attest oder eine Verordnung durch Arzt oder Hebamme.
Darin wird festgehalten, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe notwendig ist.
Haushaltshilfe nach Bewilligung starten
Nach der Bewilligung organisiert die aufwärts Familienhilfe die passende Betreuerin.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine andere geeignete Person im Haushalt unterstützen kann.
Wenn Du unsicher bist, ob in Deiner Situation ein Anspruch besteht, klären wir das gerne gemeinsam mit Dir.
Tätigkeiten einer Mütterpflegerin im bewilligten Rahmen
Alle Tätigkeiten der Mütterpflegerin werden im Rahmen der bewilligten Haushaltshilfe erbracht. Die Unterstützung orientiert sich an den Bedürfnissen von Mutter und Familie.
Entlastung im Alltag rund um das Stillen
Unterstützung mit dem Neugeborenen
Wäsche waschen und einräumen
Spaziergänge mit dem Baby
Einkauf
erledigen
Zubereitung stillfreundlicher vollwertiger Speisen
Hilfe
im Alltag
Alltagsnahe Unterstützung in emotional belastenden Situationen
Begleitung zu Arztterminen
Kinder-betreuung / Beschäftigung mit Kindern
Botengänge erledigen
Ordnung in der Wohnung schaffen
Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)
Abholen der Kinder aus Kita oder Schule
sonstige kleinere Arbeiten
Die Mütterpflegerin entlastet dich rund um das Stillen und unterstützt dich im Umgang mit dem Neugeborenen. Praktische Aufgaben umfassen Wäsche waschen, Einkäufe erledigen, die Zubereitung stillfreundlicher Speisen und die Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung). Die Mütterpflegerin begleitet dich zu Arztterminen, übernimmt Botengänge, holt die Kinder aus Kita oder Schule ab und beschäftigt sich mit den Geschwisterkindern. In emotional belastenden Situationen bietet die Mütterpflegerin alltagsnahe Unterstützung.
Gerne kannst Du bei uns anfragen, ob wir weitere Aufgaben übernehmen können. Die Mütterpflege ergänzt die Leistungen der Hebamme, ersetzt diese jedoch nicht. Medizinische Tätigkeiten oder Einschätzungen übernimmt aufwärts Familienhilfe nicht.
Umfang der Mütterpflege
Der Umfang der Mütterpflege richtet sich nach Deiner individuellen Situation. Maßgeblich sind unter anderem Deine körperliche Belastbarkeit, der Verlauf von Schwangerschaft und Wochenbett sowie die familiäre Situation im Haushalt.
Die Dauer und der zeitliche Umfang der Unterstützung werden im Rahmen der Bewilligung der Haushaltshilfe durch die Krankenkasse festgelegt. Die Bewilligungsdauer kann von täglich 3 bis 8 Stunden reichen, abhängig von den persönlichen Umständen. Die Krankenkasse bewilligt die Haushaltshilfe in der Regel zunächst für 2 bis 4 Wochen. Eine Verlängerung bis zu mehreren Monaten ist möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit weiterhin besteht.
Bitte beantrage die Verlängerung frühzeitig, am besten eine Woche bevor die aktuelle Bewilligung endet. Für einen Verlängerungsantrag reichst Du ein neues ärztliches Attest deines Arztes online oder per Post bei der Krankenkasse ein. Die Haushaltshilfe endet, sobald keine medizinische Notwendigkeit mehr besteht. Benötigst Du darüber hinaus Unterstützung, kommt möglicherweise das Jugendamt als Kostenträger in Frage.
Voraussetzung für die Kostenübernahme
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Du alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Kinderbetreuung bisher selbst übernommen hast. Kann eine andere Person im gemeinsamen Haushalt die Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, entfällt der Anspruch..
Dein berufstätiger Partner, Deine Eltern oder andere Verwandte bis zum 2. Grad können Deinen Haushalt weiterführen. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse deren Verdienstausfall für maximal 2 Monate in angemessener Höhe. Entsteht kein Verdienstausfall, erstattet die Krankenkasse die nachgewiesenen Fahrkosten von maximal 48 Euro pro Tag.
Wichtiger Hinweis: Hat Dein Partner oder ein Familienmitglied unbezahlten Urlaub genommen, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen. Die betreffende Person muss sich dann möglicherweise selbst versichern und Beiträge zahlen.
aufwärts Familienhilfe: Auf Familien spezialisierte Mütterpflege in Berlin
Aufwärts Familienhilfe ist auf die Begleitung von Familien spezialisiert. Die Betreuerinnen haben selbst Kinder, studieren soziale Arbeit, verfügen über eine Mütterpflegeausbildung oder bringen Erfahrung in der Kinderbetreuung mit.
Aufwärts Familienhilfe arbeitet mit vielen Krankenkassen zusammen und rechnet direkt ab. Zu den Vertragspartnern zählen unter anderem die Techniker Krankenkasse (TK), die AOK, die Betriebskrankenkassen (BKK), die HEK und viele weitere Krankenkassen. Frag uns gerne, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.
Privat Versicherte können die Leistungen der aufwärts Familienhilfe ebenfalls in Anspruch nehmen.
Wir versuchen immer, innerhalb von 24 bis 48 Stunden zu unterstützen. Je nach Krankenkasse, personeller Verfügbarkeit und noch zu klärenden Einzelheiten kann es manchmal länger dauern.
Viele Familien vertrauen uns seit Jahren in sensiblen Lebensphasen wie Schwangerschaft und Wochenbett.
aufwärts
in Zahlen
Wir unterstützen Dich und Deine Familie mit verlässlicher Hilfe im Alltag – dann wenn Entlastung wirklich gebraucht wird.
5000+
Stunden erfolgreicher Hilfe
1000+
Einsätze begleitet
500+
Familien liebevoll unterstützt
Erfahrungsberichte mit aufwärts Familienhilfe
Lia aus Berlin:
„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“
K.G. aus Berlin:
„Ich brauchte aufgrund einer Hochrisikoschwangerschaft meines 4. Kindes Hilfe im Haushalt, da ich nichts mehr machen durfte. Ich kam durch meine Krankenkasse auf die aufwärts Familienhilfe. Dort schrieb ich eine Mail und es wurde in kürzester Zeit geantwortet! Wir hatten mehrere Wochen L. bei uns daheim und wir sind sehr zufrieden und glücklich mit ihr gewesen! Auch die Kommunikation zur Firma war super lieb, hilfsbereit als man Probleme mit dem MDK hatte! Ich kann diese Hilfe definitiv empfehlen!”
Luise aus Berlin:
„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“
Eure Fragen,
unsere Antworten
Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, musst Du alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Deiner Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, werden die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht übernommen.
Sofern Dein berufstätiger Ehe-/Lebenspartner, Deine Eltern oder andere Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad Deinen Haushalt weiterführen, übernimmt die Krankenkasse deren Verdienstausfall für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.
Sollte kein Verdienstausfall entstehen, dann erstattet die Krankenkasse die nachgewiesenen Fahrkosten in Höhe von maximal 48 Euro pro Tag.
Wichtiger Hinweis: Wenn Dein Ehemann oder die Familie unbezahlten Urlaub genommen haben, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen. Eventuell muss derjeniege sich dann selbst um seine Versicherung kümmern und für diese dann auch Beiträge zahlen.
Benötigst Du die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, musst Du nichts zuzahlen. In allen anderen Fällen, fallen für Dich Zuzahlungen an. Sie betragen 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, für die Tage, an denen die Haushaltshilfe zu Dir kommt.
Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr musst Du nur Zuzahlungen bis zu Deiner individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Deiner jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.
Die zeitliche Unterstützung mit einer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
- der Einschätzung Deines Arztes / Deiner Ärztin,
- Deinem bisherigen Alltag,
- der Schwere Deiner Erkrankung,
- der Anzahl Deiner Kinder und deren Alter
Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung der Krankenkasse mit ein.
Bei einem Verlängerungsantrag reicht es, wenn Du der Krankenkasse die Bestätigung Deines Arztes / Deiner Ärztin einfach online oder per Post zuschickst.
Bitte beantragen die Verlängerung frühzeitig – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für die aktuelle Haushaltshilfe endet.
Die Leistung Haushaltshilfe/ Kinderbetreuung steht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Wenn Du weitere Unterstützung benötigst, kommt möglicherweise das Jugendamt als Kostenträger in Frage.
Wir arbeiten mit vielen Krankenkassen zusammen und können direkt mit diesen abrechnen. Unter anderem sind dies Die Techniker Krankenkasse (TK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die HEK, die Debeka und viele weitere Krankenkassen. Frag uns gerne, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.
Nein, Du musst nicht gesetzlich versichert sein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Sprich uns gerne an.
Wir versuchen immer Euch schnellstmöglichst innerhalb von 24-48h zu unterstützen. Je nach Krankenkasse, personeller Verfügbarkeit und noch zu klärenden Einzelheiten kann es manchmal aber auch länger dauern.
Wir sind berlinweit für Dich tätig. Des weiteren übernehmen wir auch in Potsdam und den Randgebieten Berlin/Brandenburgs die Einsätze.