Neu: Jetzt auch in Leipzig – Haushaltshilfe anfragen

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Haushaltshilfe in der Schwangerschaft – wenn alles zu viel wird

Wenn Du Deinen Alltag während der Schwangerschaft gerade nicht alleine bewältigen kannst, unterstützen wir Dich mit Haushaltshilfe – oft mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

in Schwangerschaft oder nach der Geburt

während oder nach einer Erkrankung / OP

unbürokratische Unterstützung

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Kostenübernahme durch die Krankenkasse

in Schwangerschaft oder nach der Geburt

während oder nach einer Erkrankung / OP

unbürokratische Unterstützung

Schwangerschaft bringt Veränderungen – und manchmal Überforderung

Eine Schwangerschaft bringt viele neue Herausforderungen mit sich – körperlich wie emotional. Manche Tage fühlen sich leicht an, andere kosten viel Kraft. Und manchmal wird der Alltag einfach zu schwer, um ihn allein zu bewältigen.
In dieser besonderen Zeit darfst Du umsorgt, entlastet und unterstützt werden. Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern eine ganz normale Unterstützung in einer intensiven Lebensphase.
Wenn Du Deinen Haushalt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung vorübergehend nicht weiterführen kannst und keine andere Person aus Deinem Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann, begleiten wir Dich mit einfühlsamer Haushaltshilfe im Alltag – damit Du Dich auf Deine Gesundheit und Dein Baby konzentrieren kannst.

Wann habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?

Eine Haushaltshilfe kann in der Schwangerschaft oder nach der Geburt beantragt werden, wenn Du Deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Grundlage dafür ist § 24h SGB V.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Schwangerschaftsbeschwerden deutlich über das übliche Maß hinausgehen oder eine ärztliche Empfehlung vorliegt.

Mögliche Gründe können sein:

  • ärztlich verordnete Bettruhe
  • frühzeitige Öffnung des Muttermunds
  • starke Schwangerschaftsbeschwerden, z. B. Hyperemesis gravidarum
  • vorzeitige Wehen
  • Gebärmutterhalsschwäche
  • psychische oder emotionale Belastungen
  • weitere medizinisch begründete Einschränkungen

Gerade bei einer Risikoschwangerschaft oder bei Mehrlingsschwangerschaften, etwa mit Zwillingen, kann eine Haushaltshilfe eine wichtige Entlastung im Alltag sein.

Kosten für Haushaltshilfe in der Schwangerschaft – was übernimmt die Krankenkasse?

Die Kosten für eine Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern ein Anspruch gemäß § 24h SGB V besteht. Bei einer Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung bist Du in der Regel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Das bedeutet, dass die Kosten vollständig von der Krankenkasse getragen werden.
Als Vertragspartner vieler gesetzlicher Krankenkassen rechnen wir direkt mit Deiner Krankenkasse ab. Der Anspruch auf Haushaltshilfe muss bei Deiner Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. 

So beantragst Du eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
Schritt für Schritt

Wir wissen, dass dieser Weg in einer belastenden Situation stattfindet – deshalb begleiten wir Dich Schritt für Schritt.

Antrag bei der Krankenkasse anfordern

Du beantragst die Haushaltshilfe direkt bei Deiner Krankenkasse.

Den Antrag erhältst Du auf der Internetseite, in der App oder telefonisch bei Deiner Krankenkasse.

Du suchst den Antrag Deiner Krankenkasse? Hier kannst Du Deine Krankenkasse auswählen und gelangst direkt zu den entsprechenden Informationen zur Antragstellung.

Den Antrag gemeinsam ausfüllen

Wir unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags und achten auf alle formalen Anforderungen.

Im Antrag muss die einzusetzende Institution benannt werden. Spätestens hier solltest Du Kontakt zu uns aufnehmen.

Ärztliches Attest beilegen

Die Krankenkasse benötigt ein ärztliches Attest oder eine Verordnung durch Arzt oder Hebamme.

Darin wird festgehalten, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe notwendig ist.

Haushaltshilfe nach Bewilligung starten

Nach der Bewilligung organisiert aufwärts Familienhilfe die passende Betreuerin.


Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine andere geeignete Person im Haushalt unterstützen kann.

Wenn Du unsicher bist, ob in Deiner Situation ein Anspruch besteht, klären wir das gerne gemeinsam mit Dir.

Welche Tätigkeiten übernimmt eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?

Im Rahmen der Haushaltshilfe unterstützen wir Dich während der Schwangerschaft bei alltäglichen Aufgaben, die Du vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst. Ziel ist es, Dich zu entlasten und Deinen Alltag stabil zu halten.

🛒

Einkauf
erledigen

👨‍🍳

kochen u. Zubereitung 
vollwertiger Speisen

🧺

Wäsche waschen und einräumen

🧹

Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)

🗄️

Ordnung in 
der Wohnung schaffen

🤝

Hilfe
im Alltag

📮

Botengänge erledigen

🏥

Begleitung zu Arztterminen

👂

Begleitende Unterstützung im Alltag

🛝

Kinder-betreuung/ Beschäftigung mit Kindern

👦

Abholen der Geschwisterkinder von Kita und Schule

🦮

sonstige kleinere Arbeiten

Gerne kannst Du bei uns anfragen, ob wir weitere Aufgaben übernehmen können. Unsere Familienhelferinnen unterstützen Dich im Alltag vor Ort.
Die Haushaltshilfe ergänzt die Leistungen der Hebamme, ersetzt diese jedoch nicht. Medizinische Tätigkeiten oder Einschätzungen übernehmen wir nicht.

Umfang der Haushaltshilfe für Schwangere

Der Umfang der Haushaltshilfe richtet sich nach Deiner individuellen Situation.
Maßgeblich sind unter anderem die Art und Schwere der Schwangerschaftsbeschwerden, der Verlauf der Schwangerschaft sowie das Alter und die Anzahl der Kinder im Haushalt.
Die Dauer und die bewilligte Stundenanzahl der Hilfe richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit und werden von der Krankenkasse festgelegt. Die Unterstützung kann sich über einen Zeitraum von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten erstrecken. Die Haushaltshilfe endet, sobald keine medizinische Notwendigkeit mehr besteht.

Viele Familien vertrauen uns seit Jahren in sensiblen Lebensphasen wie Schwangerschaft und Wochenbett.

aufwärts
in Zahlen

Wir unterstützen Dich und Deine Familie mit verlässlicher Hilfe im Alltag – dann wenn Entlastung wirklich gebraucht wird.

5000+

Stunden erfolgreicher Hilfe

1000+

Einsätze begleitet

500+

Familien liebevoll unterstützt

Aufwärts Familienhilfe

Erfahrungen mit aufwärts Familienhilfe

Lia aus Berlin:

„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“

K.G. aus Berlin:

„Ich brauchte aufgrund einer Hochrisikoschwangerschaft meines 4. Kindes Hilfe im Haushalt, da ich nichts mehr machen durfte. Ich kam durch meine Krankenkasse auf die aufwärts Familienhilfe. Dort schrieb ich eine Mail und es wurde in kürzester Zeit geantwortet! Wir hatten mehrere Wochen L. bei uns daheim und wir sind sehr zufrieden und glücklich mit ihr gewesen! Auch die Kommunikation zur Firma war super lieb, hilfsbereit als man Probleme mit dem MDK hatte! Ich kann diese Hilfe definitiv empfehlen!”

Luise aus Berlin:

„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“

Eure Fragen, unsere Antworten

Die Krankenkasse kann eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn Du Deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass Du den Haushalt vor Beginn des Unterstützungsbedarfs selbst geführt hast. Lebt eine andere Person im Haushalt, die den Haushalt tatsächlich weiterführen kann, kann dies einem Anspruch entgegenstehen.

Ein Anspruch kann zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation sowie im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bestehen. Welche Voraussetzungen genau gelten, hängt vom jeweiligen Grund für die Haushaltshilfe ab.

Eine Haushaltshilfe beantragst Du direkt bei Deiner Krankenkasse. In der Regel benötigt die Krankenkasse einen Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum und in welchem Umfang Du Deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst.

Am besten stellst Du den Antrag möglichst frühzeitig. Aufwärts Familienhilfe unterstützt Dich gerne bei der Antragstellung und kann nach Bewilligung direkt mit vielen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Wenn du wissen möchtest, wie die Antragstellung bei deiner Krankenkasse genau funktioniert, findest du auf dem Bundesportal des GKV-Spitzenverbands weitere Informationen und Links zu den Antragsformularen.

In der Regel ja. Die Krankenkasse benötigt eine ärztliche Bescheinigung, um beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang eine Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist.

Darin sollte nicht nur die Erkrankung bzw. der medizinische Grund genannt werden. Wichtig ist vor allem, dass nachvollziehbar wird, warum Du Deinen Haushalt und gegebenenfalls die Betreuung Deiner Kinder derzeit nicht oder nur eingeschränkt übernehmen kannst und wie lange die Einschränkung voraussichtlich besteht.

Wenn die Krankenkasse die Haushaltshilfe bewilligt, übernimmt sie die Kosten im genehmigten Umfang.

Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt keine Zuzahlung an. In anderen Fällen beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. 

Gut zu wissen: Für gesetzliche Zuzahlungen gibt es eine jährliche Belastungsgrenze. Sie beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Versicherte, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, kann die Belastungsgrenze bei 1 % liegen. Bei der Berechnung können unter anderem Freibeträge für im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige und Kinder berücksichtigt werden. 

Ist die persönliche Belastungsgrenze erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres beantragt werden. 

Wichtig ist, dass Umfang und Kostenübernahme vor Beginn der Haushaltshilfe mit der Krankenkasse geklärt sind. Wird mehr Unterstützung in Anspruch genommen als bewilligt oder entstehen Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können diese gegebenenfalls selbst zu tragen sein.

Bei aufwärts klären wir deshalb vor Beginn des Einsatzes, in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse vorliegt.

Die Anzahl der bewilligten Stunden wird individuell von der Krankenkasse festgelegt.

Sie richtet sich unter anderem nach der ärztlichen Einschätzung, Deinem konkreten Unterstützungsbedarf und Deiner familiären Situation, zum Beispiel dem Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder.

Aus unserer Erfahrung kann der bewilligte Umfang sehr unterschiedlich sein: Wir erleben Bewilligungen von wenigen Stunden pro Woche (z. B. 2 × 3 Stunden) bis hin zu mehreren Stunden täglich (z. B. 8 Stunden täglich), wenn eine entsprechend intensive Unterstützung erforderlich ist.

Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Entscheidend ist der im Einzelfall festgestellte Bedarf und der von der Krankenkasse bewilligte Umfang.

Eine Haushaltshilfe unterstützt Dich bei den Aufgaben, die Du aufgrund Deiner gesundheitlichen Situation vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Einkaufen und Besorgungen
  • Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reinigung und Ordnung im Haushalt
  • Wäsche waschen und weitere notwendige Haushaltsarbeiten
  • Betreuung und Versorgung der Kinder
  • Begleitung oder das Bringen und Abholen von Kindern, beispielsweise von Kita oder Schule

Welche Aufgaben konkret übernommen werden, richtet sich nach Deinem individuellen Unterstützungsbedarf und dem bewilligten Umfang der Haushaltshilfe.

Wenn Du Unterstützung benötigst, kannst Du Dich direkt bei uns melden. Wir besprechen zunächst Deine Situation, Deinen Unterstützungsbedarf und den gewünschten Zeitraum.

Anschließend klären wir mit Dir, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse erfolgen kann. Sobald die notwendigen Formalitäten geklärt sind, schauen wir nach einer passenden Betreuungsperson, die zeitlich und örtlich zu Deinem Einsatz passt.

Vor dem Start stimmen wir die wichtigsten Aufgaben und Rahmenbedingungen mit Dir ab. Während des Einsatzes bleibt aufwärts Dein Ansprechpartner, wenn Fragen entstehen oder sich etwas verändert.

Ja, in vielen Fällen können wir direkt mit Deiner Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung abrechnen.

Wir rechnen regelmäßig mit zahlreichen Kostenträgern ab, darunter beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK), AOK, BARMER, IKK Classic, verschiedene Betriebskrankenkassen (BKK), HEK und Debeka.

Ob eine direkte Abrechnung möglich ist, hängt von der Kostenübernahme in Deinem individuellen Fall ab. Sprich uns gerne an, wir klären mit Dir, wie die Abrechnung bei Deiner Krankenkasse oder Krankenversicherung erfolgen kann.

Aktuell unterstützen wir Familien in Berlin und Leipzig, sowie in Potsdam und im Berliner Umland.

Derzeit sind wir dabei weitere Einsatzgebiete aufzubauen. Dazu zählen Hamburg, Stuttgart und Hannover. Sprich uns gerne an, ob wir auch in Deiner Region im Aufbau sind.

In unseren ausführlichen FAQ findest Du weitere Antworten rund um Anspruch, Antrag, Kosten, Schwangerschaft, Krankheit und den Ablauf mit aufwärts.

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(030) 303 400 64

0157 315 43 513

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