Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe? Was übernimmt die Krankenkasse, wie stelle ich einen Antrag und welche Unterstützung ist möglich? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Haushaltshilfe über die Krankenkasse – von den Voraussetzungen und Kosten bis zum Ablauf mit aufwärts.
Wozu hast Du eine Frage?
Anspruch und Vorraussetzungen
Die Krankenkasse kann eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn Du Deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass Du den Haushalt vor Beginn des Unterstützungsbedarfs selbst geführt hast. Lebt eine andere Person im Haushalt, die den Haushalt tatsächlich weiterführen kann, kann dies einem Anspruch entgegenstehen.
Ein Anspruch kann zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation sowie im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bestehen. Welche Voraussetzungen genau gelten, hängt vom jeweiligen Grund für die Haushaltshilfe ab.
Die Voraussetzungen hängen davon ab, warum du die Haushaltshilfe benötigst. Grundsätzlich muss es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, deinen Haushalt selbst weiterzuführen. Außerdem darf keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen können.
Je nach Leistungsgrund können weitere Voraussetzungen gelten – beispielsweise hinsichtlich eines im Haushalt lebenden Kindes, der Dauer der Unterstützung oder der Art der Erkrankung. Auch die Satzung deiner Krankenkasse kann zusätzliche Leistungen vorsehen.
Nein, nicht immer. Bei schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Dieser gesetzliche Anspruch ist grundsätzlich auf bis zu vier Wochen begrenzt.
Bei anderen Anspruchsgrundlagen ist dagegen ein Kind im Haushalt Voraussetzung. Zusätzlich können Krankenkassen in ihren Satzungen weitergehende Leistungen vorsehen.
Nach der gesetzlichen Regelung des § 38 SGB V ist bei bestimmten Leistungsfällen Voraussetzung, dass im Haushalt ein Kind lebt, das zu Beginn der Haushaltshilfe noch keine 12 Jahre alt ist. Die Altersgrenze gilt nicht für ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Einige Krankenkassen sehen in ihrer Satzung darüber hinausgehende Leistungen vor, beispielsweise höhere Altersgrenzen. Deshalb lohnt es sich, zusätzlich die Regelungen der eigenen Krankenkasse zu prüfen.
Nein. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe ist nicht darauf beschränkt, dass du alleinerziehend bist. Entscheidend ist vielmehr, ob eine andere in deinem Haushalt lebende Person den Haushalt während deiner gesundheitlichen Einschränkung weiterführen kann.
Auch Familien mit Partner oder Partnerin können deshalb grundsätzlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Die Krankenkasse prüft die konkrete Situation im Einzelfall.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allein die Tatsache, dass ein Partner oder eine Partnerin im Haushalt lebt, schließt einen Anspruch auf Haushaltshilfe nicht automatisch aus.
Entscheidend ist, ob diese Person den Haushalt tatsächlich weiterführen kann. Deshalb kommt es auf die konkrete familiäre und persönliche Situation an. Die Krankenkasse prüft dies im Rahmen des Antrags.
Eine Voraussetzung für die Haushaltshilfe ist grundsätzlich, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Dabei geht es darum, ob die notwendige Versorgung des Haushalts und gegebenenfalls der Kinder tatsächlich durch eine andere dort lebende Person sichergestellt werden kann.
Ob das möglich und zumutbar ist, hängt von der individuellen Situation ab und wird von der Krankenkasse im Rahmen des Antrags geprüft.
Nein. Ein Krankenhausaufenthalt ist nicht zwingend erforderlich. Haushaltshilfe kann beispielsweise auch bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung sowie nach einer ambulanten Operation infrage kommen.
Auch während einer Schwangerschaft oder nach der Entbindung kann ein eigener Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen, wenn du deshalb deinen Haushalt nicht weiterführen kannst.
Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark Dich die Erkrankung vorübergehend im Alltag einschränkt und ob Du deshalb Deinen Haushalt nicht selbst weiterführen kannst.
Ein Anspruch kann zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung bestehen. Auch nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt kann eine Haushaltshilfe notwendig sein.
Auch bei einer chronischen Erkrankung kann ein Anspruch bestehen, wenn sich Dein Gesundheitszustand akut verschlechtert und Du deshalb vorübergehend Unterstützung benötigst. Eine dauerhaft benötigte Unterstützung bei der Haushaltsführung fällt dagegen grundsätzlich nicht unter die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V.
Ob ein Anspruch besteht und für welchen Zeitraum Haushaltshilfe bewilligt wird, prüft die Krankenkasse im Einzelfall.
Ja. Wenn du wegen deiner Schwangerschaft oder Entbindung deinen Haushalt nicht weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V.
Für Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung gelten teilweise andere Voraussetzungen als für Haushaltshilfe wegen Krankheit. Insbesondere ist hierfür kein im Haushalt lebendes Kind als Anspruchsvoraussetzung vorgeschrieben.
Das kann möglich sein. Entscheidend ist nicht allein, ob du noch einzelne Tätigkeiten selbst erledigen kannst, sondern ob du aufgrund deiner gesundheitlichen Situation deinen Haushalt insgesamt noch in dem erforderlichen Umfang weiterführen kannst.
Ob und in welchem Umfang eine Haushaltshilfe notwendig ist, hängt deshalb von deiner individuellen Situation und dem festgestellten Unterstützungsbedarf ab. Die Krankenkasse entscheidet darüber im Rahmen des Antrags.
Über den Antrag und die Kostenübernahme entscheidet deine Krankenkasse. Dafür benötigt sie in der Regel Angaben dazu, warum du deinen Haushalt nicht selbst weiterführen kannst und welche Unterstützung notwendig ist. Die Krankenkasse orientiert sich dabei an dem eingereichten ärztlichen Attest.
Bei der Antragstellung unterstützen wir dich gerne und helfen dir dabei, die notwendigen Unterlagen für deine Krankenkasse zusammenzustellen.
Antrag und Bewilligung
Eine Haushaltshilfe beantragst Du direkt bei Deiner Krankenkasse. In der Regel benötigt die Krankenkasse einen Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum und in welchem Umfang Du Deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst.
Am besten stellst Du den Antrag möglichst frühzeitig. Aufwärts Familienhilfe unterstützt Dich gerne bei der Antragstellung und kann nach Bewilligung direkt mit vielen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
In der Regel ja. Die Krankenkasse benötigt eine ärztliche Bescheinigung, um beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang eine Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist.
Darin sollte nicht nur die Erkrankung bzw. der medizinische Grund genannt werden. Wichtig ist vor allem, dass nachvollziehbar wird, warum Du Deinen Haushalt und gegebenenfalls die Betreuung Deiner Kinder derzeit nicht oder nur eingeschränkt übernehmen kannst und wie lange die Einschränkung voraussichtlich besteht.
Die ärztliche Bescheinigung sollte möglichst konkret beschreiben, warum Du Deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst weiterführen kannst und für welchen Zeitraum Unterstützung notwendig ist.
Hilfreich sind Angaben zur Diagnose bzw. zum medizinischen Grund, zur voraussichtlichen Dauer der Einschränkung und zum erforderlichen Umfang der Haushaltshilfe. Auch konkrete Einschränkungen im Alltag – beispielsweise beim Einkaufen, Kochen, Reinigen oder bei der Betreuung der Kinder – können für die Beurteilung durch die Krankenkasse wichtig sein.
Je genauer der tatsächliche Unterstützungsbedarf beschrieben wird, desto besser kann die Krankenkasse den Antrag prüfen.
Nach Möglichkeit sollte die Haushaltshilfe vor Beginn bei der Krankenkasse beantragt und die Kostenübernahme geklärt werden. So weißt Du, ob und in welchem Umfang die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
In dringenden Situationen ist das nicht immer möglich. Dann solltest Du Dich möglichst schnell mit Deiner Krankenkasse und aufwärts Familienhilfe in Verbindung setzen.
Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel nicht möglich.
Die Haushaltshilfe muss vor Beginn oder zeitnah beantragt und ärztlich bestätigt werden. In Ausnahmefällen kann die Krankenkasse rückwirkend entscheiden, dies liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Kasse.
Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Krankenkasse und Einzelfall unterschiedlich sein. Vollständige Unterlagen können dazu beitragen, dass der Antrag schneller geprüft werden kann.
Aus unserer Erfahrung empfiehlt es sich, den Antrag und die erforderlichen Unterlagen möglichst vollständig und – wenn die Krankenkasse diese Möglichkeit anbietet – digital bzw. online einzureichen. Die Übermittlung über die App, das Onlineportal oder einen anderen digitalen Weg der Krankenkasse ist häufig schneller als der Versand per Post.
Wird die Hilfe kurzfristig benötigt, solltest Du dies der Krankenkasse mitteilen und nachfragen, ob eine schnelle Entscheidung möglich ist. Aufwärts Familienhilfe unterstützt Familien bei Bedarf dabei, die notwendigen Unterlagen für die Krankenkasse zusammenzustellen.
Wie lange die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt, hängt vom Grund des Anspruchs und Deiner individuellen Situation ab.
Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit kann der gesetzliche Anspruch nach § 38 SGB V zunächst bis zu vier Wochen bestehen. Lebt im Haushalt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann sich dieser Zeitraum auf bis zu 26 Wochen verlängern. Krankenkassen können über ihre Satzung auch weitergehende Leistungen vorsehen.
Wie lange die Unterstützung im konkreten Einzelfall bewilligt wird, hängt unter anderem von der ärztlichen Einschätzung, dem Grund der Bewilligung und Deiner familiären Situation ab. Häufig erfolgt die Bewilligung zunächst für einen kürzeren Zeitraum. Besteht der Unterstützungsbedarf danach weiterhin, kann eine Verlängerung beantragt werden, hierfür wird in der Regel eine erneute ärztliche Bescheinigung benötigt.
Für Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung gelten andere Regelungen. Deshalb lässt sich die mögliche Dauer nicht pauschal für alle Fälle angeben.
Die Anzahl der bewilligten Stunden wird individuell von der Krankenkasse festgelegt.
Sie richtet sich unter anderem nach der ärztlichen Einschätzung, Deinem konkreten Unterstützungsbedarf und Deiner familiären Situation, zum Beispiel dem Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder.
Aus unserer Erfahrung kann der bewilligte Umfang sehr unterschiedlich sein: Wir erleben Bewilligungen von wenigen Stunden pro Woche (z. B. 2 × 3 Stunden) bis hin zu mehreren Stunden täglich (z. B. 8 Stunden täglich), wenn eine entsprechend intensive Unterstützung erforderlich ist.
Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Entscheidend ist der im Einzelfall festgestellte Bedarf und der von der Krankenkasse bewilligte Umfang.
Die Krankenkasse entscheidet über Umfang und Dauer der Haushaltshilfe.
Grundlage für die Entscheidung sind unter anderem:
- die ärztliche Einschätzung
- Deine gesundheitlichen Einschränkungen und der daraus entstehende Unterstützungsbedarf
- Anzahl und Alter der Kinder
- Deine familiäre Situation
Deshalb ist es wichtig, dass aus der ärztlichen Bescheinigung möglichst konkret hervorgeht, welche Aufgaben Du vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst und in welchem Umfang Unterstützung notwendig ist.
Wenn Du die Haushaltshilfe länger benötigst als ursprünglich bewilligt, kannst Du bei Deiner Krankenkasse eine Verlängerung beantragen.
In der Regel wird dafür eine erneute ärztliche Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass Deine gesundheitliche Einschränkung weiterhin besteht und die Haushaltshilfe weiterhin notwendig ist.
Beantrage die Verlängerung möglichst frühzeitig – aus unserer Erfahrung idealerweise etwa eine Woche vor Ablauf der aktuellen Bewilligung. Die Unterlagen können je nach Krankenkasse beispielsweise über die App oder das Onlineportal sowie per Post eingereicht werden. Eine digitale Einreichung kann die Bearbeitung beschleunigen.
Ob und für welchen Zeitraum die Haushaltshilfe verlängert wird, entscheidet die Krankenkasse.
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht. Prüfe zunächst genau, aus welchem Grund die Krankenkasse den Antrag abgelehnt hat. Manchmal fehlen Unterlagen oder aus der ärztlichen Bescheinigung geht der konkrete Unterstützungsbedarf nicht ausreichend hervor.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst Du Widerspruch einlegen. Die geltende Frist findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids; in der Regel beträgt sie einen Monat nach Bekanntgabe.
Aus unserer Erfahrung kann sich ein Widerspruch durchaus lohnen. Wir erleben immer wieder, dass Anträge nach einem Widerspruch und einer erneuten Prüfung doch noch bewilligt werden – insbesondere, wenn fehlende Unterlagen ergänzt oder die gesundheitlichen Einschränkungen und der konkrete Unterstützungsbedarf durch eine ausführlichere ärztliche Bescheinigung deutlicher dargestellt werden.
Wichtig ist deshalb, den Ablehnungsgrund genau anzuschauen und den Widerspruch möglichst konkret darauf auszurichten.
Kosten und Krankenkassen
Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt keine Zuzahlung an. In anderen Fällen beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
Gut zu wissen: Für gesetzliche Zuzahlungen gibt es eine jährliche Belastungsgrenze. Sie beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Versicherte, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, kann die Belastungsgrenze bei 1 % liegen. Bei der Berechnung können unter anderem Freibeträge für im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige und Kinder berücksichtigt werden.
Ist die persönliche Belastungsgrenze erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres beantragt werden.
Wenn die Krankenkasse die Haushaltshilfe bewilligt, übernimmt sie die Kosten im genehmigten Umfang. Bei gesetzlich Versicherten fällt – außer bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung – in der Regel die gesetzliche Zuzahlung an.
Wichtig ist, dass Umfang und Kostenübernahme vor Beginn der Haushaltshilfe mit der Krankenkasse geklärt sind. Wird mehr Unterstützung in Anspruch genommen als bewilligt oder entstehen Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können diese gegebenenfalls selbst zu tragen sein.
Bei aufwärts klären wir deshalb vor Beginn des Einsatzes, in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse vorliegt.
In den allermeisten Fällen musst Du die Kosten für die Haushaltshilfe nicht selbst vorstrecken.
Liegt eine Bewilligung Deiner Krankenkasse vor und können wir direkt mit ihr abrechnen, erfolgt die Abrechnung direkt zwischen aufwärts und Deiner Krankenkasse. Du musst die Kosten dann nicht zunächst selbst bezahlen und später zur Erstattung einreichen.
Ob eine direkte Abrechnung möglich ist, hängt von Deiner Krankenkasse und der jeweiligen Kostenübernahme ab. Vor Beginn des Einsatzes klären wir mit Dir, wie die Abrechnung in Deinem Fall erfolgt.
Eine eventuell anfallende gesetzliche Zuzahlung bleibt davon unberührt.
Ja, in vielen Fällen können wir direkt mit Deiner Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung abrechnen.
Wir rechnen regelmäßig mit zahlreichen Kostenträgern ab, darunter beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK), AOK, BARMER, IKK Classic, verschiedene Betriebskrankenkassen (BKK), HEK und Debeka.
Ob eine direkte Abrechnung möglich ist, hängt von der Kostenübernahme in Deinem individuellen Fall ab. Sprich uns gerne an, wir klären mit Dir, wie die Abrechnung bei Deiner Krankenkasse oder Krankenversicherung erfolgen kann.
Ja, grundsätzlich kannst Du Dir selbst einen Anbieter für die Haushaltshilfe suchen.
Wichtig ist, dass Du vor Beginn des Einsatzes mit Deiner Krankenkasse klärst, ob und in welcher Höhe die Kosten für den gewählten Anbieter übernommen werden. Denn nicht jeder Anbieter kann automatisch mit jeder Krankenkasse abrechnen und die Höhe der übernommenen Kosten kann unterschiedlich sein.
Wenn Du Dich für aufwärts Familienhilfe entscheidest, unterstützen wir Dich gerne bei der Klärung der Kostenübernahme und stimmen mit Dir ab, welche Unterlagen für Deine Krankenkasse benötigt werden.
Auch wenn eine direkte Abrechnung mit Deiner Krankenkasse nicht möglich ist, bedeutet das nicht automatisch, dass Du auf eine Haushaltshilfe durch aufwärts Familienhilfe verzichten musst.
Je nach Krankenkasse und Kostenübernahme kann es andere Möglichkeiten der Abrechnung oder Kostenerstattung geben. Wir schauen uns Deinen individuellen Fall gerne an und klären mit Dir, welcher Weg möglich ist.
Wichtig ist, die Kostenübernahme möglichst vor Beginn des Einsatzes mit der Krankenkasse zu klären, damit für Dich keine unerwarteten Kosten entstehen.
Auch Angehörige oder Freunde können unter bestimmten Voraussetzungen als Haushaltshilfe einspringen. Wie die Krankenkasse die Kosten erstattet, hängt unter anderem davon ab, in welchem Verhältnis die helfende Person zu Dir steht.
Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad – beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder oder Geschwistern – werden grundsätzlich keine Kosten für die Tätigkeit als Haushaltshilfe erstattet. Die Krankenkasse kann jedoch einen nachgewiesenen Verdienstausfall und erforderliche Fahrkosten übernehmen. Die Erstattung darf dabei nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer sonst notwendigen Ersatzkraft stehen.
Bei Freunden, Bekannten oder anderen selbst beschafften Haushaltshilfen können andere Erstattungsregelungen gelten. Deshalb sollte vor Beginn der Unterstützung mit der Krankenkasse geklärt werden, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden.
Ja, auch private Krankenversicherungen können die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Leistungsanspruch jedoch vom individuell vereinbarten Tarif ab.
Deshalb solltest Du vor Beginn der Haushaltshilfe bei Deiner privaten Krankenversicherung klären, ob Haushaltshilfe in Deinem Tarif enthalten ist, unter welchen Voraussetzungen sie übernommen wird und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.
Auch bei privat Versicherten ist eine Unterstützung durch aufwärts Familienhilfe möglich. Wir haben bereits mit privaten Krankenversicherungen abgerechnet und unterstützen Dich gerne bei der Klärung der Kostenübernahme.
Wenn die Krankenkasse keine Haushaltshilfe mehr übernimmt, können unter bestimmten Voraussetzungen andere Unterstützungsmöglichkeiten infrage kommen.
Lebt ein Kind im Haushalt und fällt der überwiegend betreuende Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, kann beispielsweise eine Unterstützung durch das Jugendamt nach § 20 SGB VIII möglich sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Betreuung und Versorgung des Kindes nicht anderweitig sichergestellt werden kann und der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll.
Welche Unterstützung möglich ist, hängt immer von der individuellen Situation ab. Gerne schauen wir gemeinsam mit Dir, welche Alternativen und nächsten Schritte infrage kommen.
Schwangerschaft und Geburt
Du kannst in der Schwangerschaft Haushaltshilfe bekommen, wenn Du wegen der Schwangerschaft Deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
Entscheidend ist dabei, wie stark Du durch die Schwangerschaft im Alltag eingeschränkt bist und welche Unterstützung Du benötigst. Die Krankenkasse prüft den Bedarf anhand Deiner individuellen Situation und der ärztlichen Bescheinigung.
Haushaltshilfe kann beispielsweise notwendig werden, wenn Schwangerschaftsbeschwerden oder Komplikationen dazu führen, dass Du Tätigkeiten im Haushalt oder die Betreuung Deiner Kinder nicht mehr ausreichend übernehmen kannst.
Welche Beschwerden und Diagnosen beispielsweise zu einem Unterstützungsbedarf führen können und was Du bei der Antragstellung beachten solltest, erfährst Du auf unserer Seite Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.
Nein, das Gesetz schreibt keine bestimmte Diagnose vor. Entscheidend ist, dass Du wegen Deiner Schwangerschaft Deinen Haushalt nicht mehr selbst weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
Für die Krankenkasse sollte aus der ärztlichen Bescheinigung deshalb möglichst konkret hervorgehen, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, welche Tätigkeiten Du nicht mehr übernehmen kannst und wie lange Du voraussichtlich Unterstützung benötigst.
Ja, auch bei einer Risikoschwangerschaft kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen. Entscheidend ist allerdings nicht allein die Einstufung als Risikoschwangerschaft, sondern ob Du wegen der Schwangerschaft Deinen Haushalt nicht selbst weiterführen kannst.
Deshalb sollte die ärztliche Bescheinigung möglichst konkret beschreiben, wie Du gesundheitlich eingeschränkt bist und welche Unterstützung im Haushalt oder bei der Betreuung Deiner Kinder erforderlich ist.
Ob und in welchem Umfang Haushaltshilfe bewilligt wird, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall.
Ja. Auch nach der Geburt kann die Krankenkasse Haushaltshilfe übernehmen, wenn Du wegen der Entbindung Deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
Wie lange und in welchem Umfang Unterstützung notwendig ist, hängt von Deiner individuellen Situation ab. Dabei kann beispielsweise berücksichtigt werden, wie stark Du nach der Geburt körperlich eingeschränkt bist und welche Aufgaben im Haushalt und bei der Versorgung der Familie übernommen werden müssen.
Ja, nach einem Kaiserschnitt kann eine Haushaltshilfe notwendig sein und von der Krankenkasse übernommen werden.
Entscheidend ist, ob Du Deinen Haushalt aufgrund der Entbindung und Deiner körperlichen Einschränkungen vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
In der ärztlichen Bescheinigung sollte möglichst konkret beschrieben werden, welche Tätigkeiten Du nach dem Kaiserschnitt nicht übernehmen kannst und wie lange Unterstützung voraussichtlich erforderlich ist.
Ja, auch Angehörige können die Haushaltshilfe übernehmen.
Übernehmen berufstätige Ehe- oder Lebenspartner, Eltern oder Verwandte bis zum zweiten Grad den Haushalt, kann die Krankenkasse deren Verdienstausfall für bis zu zwei Monate in angemessener Höhe erstatten.
Nein. Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung muss nicht bereits ein weiteres Kind im Haushalt leben.
Das unterscheidet diesen Anspruch von bestimmten anderen Fällen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Auch bei der ersten Schwangerschaft oder nach der Geburt des ersten Kindes kann deshalb ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen, wenn Du Deinen Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen kannst und niemand anderes im Haushalt dies übernehmen kann.
Ja, auch wenn Du mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenlebst, kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Entscheidend ist, ob die andere im Haushalt lebende Person den Haushalt tatsächlich weiterführen kann. Ist Dein Partner oder Deine Partnerin beispielsweise berufstätig und während der Arbeitszeit nicht zu Hause, kann für diese Zeiten weiterhin ein Unterstützungsbedarf bestehen.
Auch andere Umstände können eine Rolle spielen – etwa eigene gesundheitliche Einschränkungen des Partners oder Zeiten, in denen die Betreuung weiterer Kinder nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Die Krankenkasse prüft deshalb die konkrete familiäre Situation und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf. Allein die Tatsache, dass ein Partner oder eine Partnerin im Haushalt lebt, schließt einen Anspruch nicht automatisch aus.
Wie lange Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung übernommen wird, hängt davon ab, wie lange Du aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung Deinen Haushalt nicht selbst weiterführen kannst.
Eine pauschale Dauer lässt sich deshalb nicht nennen. Die Krankenkasse entscheidet anhand Deiner individuellen Situation und der ärztlich festgestellten Notwendigkeit, für welchen Zeitraum Haushaltshilfe bewilligt wird.
Besteht der Unterstützungsbedarf über den zunächst bewilligten Zeitraum hinaus fort, kann eine Verlängerung beantragt werden. Dafür wird in der Regel eine erneute ärztliche Bescheinigung benötigt.
Eine feste Anzahl von Stunden gibt es nicht. Wie viele Stunden Haushaltshilfe bewilligt werden, richtet sich nach Deinem individuellen Unterstützungsbedarf.
Berücksichtigt werden unter anderem Deine gesundheitlichen Einschränkungen, die familiäre Situation sowie die Aufgaben, die Du im Haushalt und gegebenenfalls bei der Betreuung weiterer Kinder vorübergehend nicht übernehmen kannst.
Aus unserer Erfahrung kann der bewilligte Umfang sehr unterschiedlich sein – von wenigen Stunden an einzelnen Tagen bis hin zu mehreren Stunden täglich. Über den konkreten Umfang entscheidet die Krankenkasse.
Nein. Für eine Haushaltshilfe, die wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist, fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
Die sonst übliche Zuzahlung von 10 % der täglichen Kosten entfällt in diesen Fällen.
Haushaltshilfe und Hebamme haben unterschiedliche Aufgaben und können sich nach der Geburt sehr gut ergänzen.
Eine Hebamme begleitet Dich und Dein Baby insbesondere bei gesundheitlichen Fragen rund um Wochenbett, Rückbildung, Stillen bzw. Ernährung und die Entwicklung des Neugeborenen.
Eine Haushaltshilfe unterstützt dagegen dort, wo Du den Alltag und Haushalt vorübergehend nicht selbst bewältigen kannst. Dazu können beispielsweise Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung und – je nach Bewilligung – die Betreuung von Geschwisterkindern gehören.
Während die Hebamme also vor allem die fachliche Betreuung von Mutter und Baby übernimmt, sorgt die Haushaltshilfe dafür, dass der Familienalltag während Deiner Erholung weiterlaufen kann.
Krankheit, OP & besondere Situationen
Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark Dich Deine Erkrankung im Alltag einschränkt.
Ein Anspruch auf Haushaltshilfe kann insbesondere bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung bestehen, wenn Du Deinen Haushalt deshalb vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
Das kann sowohl bei körperlichen als auch bei psychischen Erkrankungen der Fall sein.
Beispiele für Erkrankungen und Situationen, in denen eine Haushaltshilfe infrage kommen kann, findest Du auf unserer Seite Haushaltshilfe bei Krankheit.
Ja. Wenn Du nach einer Operation Deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst, kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Entscheidend ist, welche Einschränkungen nach der Operation bestehen und welche Aufgaben Du deshalb nicht übernehmen kannst. Das können beispielsweise Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche oder die Betreuung Deiner Kinder sein.
Wichtig ist, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf in der ärztlichen Bescheinigung möglichst konkret beschrieben wird.
Weitere Informationen findest Du auf unserer Seite Haushaltshilfe nach einer Operation.
Ja. Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine Haushaltshilfe infrage kommen, wenn Du nach Deiner Entlassung Deinen Haushalt noch nicht wieder selbst weiterführen kannst.
Voraussetzung ist unter anderem, dass aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen vorübergehend Unterstützung notwendig ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann.
Wie lange und in welchem Umfang Haushaltshilfe notwendig ist, hängt von Deiner individuellen Situation ab und wird von der Krankenkasse geprüft.
Ja. Du musst für einen Anspruch auf Haushaltshilfe nicht stationär im Krankenhaus gewesen sein.
Auch nach einer ambulanten Operation oder ambulanten Krankenhausbehandlung kann ein Anspruch bestehen, wenn Du Deinen Haushalt aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst.
Entscheidend ist also nicht, ob Du im Krankenhaus übernachtet hast, sondern welcher Unterstützungsbedarf nach der Behandlung tatsächlich besteht.
Auch während bestimmter Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Das kann beispielsweise relevant sein, wenn Du während einer stationären Reha Deinen Haushalt nicht weiterführen kannst und zu Hause ein Kind lebt, das zu Beginn der Haushaltshilfe noch keine zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Ob die Voraussetzungen in Deinem konkreten Fall erfüllt sind und welcher Kostenträger zuständig ist, sollte vor Beginn der Maßnahme geklärt werden.
Ja, auch bei einer psychischen Erkrankung kann eine Haushaltshilfe infrage kommen.
Entscheidend ist nicht, ob die Erkrankung körperlich oder psychisch ist, sondern ob Du aufgrund Deiner gesundheitlichen Situation Deinen Haushalt und gegebenenfalls die Betreuung Deiner Kinder vorübergehend nicht ausreichend übernehmen kannst.
Wichtig ist, dass aus der ärztlichen Bescheinigung möglichst konkret hervorgeht, wie sich die Erkrankung auf Deine Fähigkeit zur Haushaltsführung auswirkt und welche Unterstützung notwendig ist.
Mehr dazu findest Du auf unserer Seite Haushaltshilfe bei psychischer Erkrankung.
Ja, auch bei einer Krebserkrankung kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Entscheidend ist der konkrete Unterstützungsbedarf. Dieser kann beispielsweise durch die Erkrankung selbst, eine Operation oder die Belastungen einer Behandlung entstehen, wenn Du dadurch Deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst.
Ob und in welchem Umfang Haushaltshilfe bewilligt wird, prüft die Krankenkasse anhand Deiner individuellen Situation.
Ausführliche Informationen findest Du auf unserer Seite Haushaltshilfe bei Krebs.
Ja, auch bei einer chronischen Erkrankung kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Das kann insbesondere der Fall sein, wenn sich Deine Erkrankung akut verschlechtert und Du Deinen Haushalt deshalb vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst.
Eine dauerhaft benötigte Unterstützung bei der Haushaltsführung fällt dagegen grundsätzlich nicht unter diesen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Je nach Situation können dann andere Leistungen oder Kostenträger infrage kommen.
Die Krankenkasse prüft den konkreten Unterstützungsbedarf im Einzelfall.
Auch bei ME/CFS oder Long COVID kann eine Haushaltshilfe infrage kommen, wenn Du aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen Deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst.
Entscheidend ist auch hier nicht allein die Diagnose, sondern wie stark Du konkret im Alltag eingeschränkt bist und welche Unterstützung notwendig ist.
Gerade bei Erkrankungen mit stark schwankender Belastbarkeit ist es hilfreich, in der ärztlichen Bescheinigung möglichst konkret zu beschreiben, welche Tätigkeiten nicht oder nur eingeschränkt möglich sind.
Weitere Informationen findest Du auf unserer Seite Haushaltshilfe bei ME/CFS.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist Haushaltshilfe auch ohne Kind im Haushalt möglich.
Bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung kann nach § 38 SGB V auch ohne Kind ein Anspruch bestehen, wenn Du Deinen Haushalt deshalb nicht weiterführen kannst. Dieser gesetzliche Anspruch besteht grundsätzlich für längstens vier Wochen.
Voraussetzung für diesen Anspruch ist unter anderem, dass keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Darüber hinaus können Krankenkassen in ihren Satzungen weitergehende Leistungen vorsehen.
Bei schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit kann der gesetzliche Anspruch auf Haushaltshilfe grundsätzlich bis zu vier Wochen bestehen.
Lebt in Deinem Haushalt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann sich dieser Zeitraum auf längstens 26 Wochen verlängern.
Wie lange die Haushaltshilfe im konkreten Fall tatsächlich bewilligt wird, hängt von Deinem Unterstützungsbedarf und der ärztlichen Einschätzung ab. Häufig wird zunächst ein kürzerer Zeitraum bewilligt. Besteht danach weiterhin Bedarf, kann eine Verlängerung beantragt werden.
Zusätzlich können Krankenkassen über ihre Satzung weitergehende Leistungen anbieten.
Das hängt von Deiner Situation und vom Grund für die Haushaltshilfe ab.
Der gesetzliche Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nach § 38 SGB V besteht grundsätzlich nur, wenn keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Lebt jedoch ein Kind im Haushalt, kann trotz Pflegebedürftigkeit Haushaltshilfe zur Versorgung des Kindes möglich sein.
Bei bestehendem Pflegegrad können außerdem Leistungen der Pflegeversicherung für die Unterstützung im Alltag und bei der Haushaltsführung infrage kommen. Welche Leistung passt, sollte deshalb individuell geprüft werden.
Aufgaben der Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe unterstützt Dich bei den Aufgaben, die Du aufgrund Deiner gesundheitlichen Situation vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Einkaufen und Besorgungen
- Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
- Reinigung und Ordnung im Haushalt
- Wäsche waschen und weitere notwendige Haushaltsarbeiten
- Betreuung und Versorgung der Kinder
- Begleitung oder das Bringen und Abholen von Kindern, beispielsweise von Kita oder Schule
Welche Aufgaben konkret übernommen werden, richtet sich nach Deinem individuellen Unterstützungsbedarf und dem bewilligten Umfang der Haushaltshilfe.
Ja, notwendige Reinigungsarbeiten können zur Haushaltshilfe gehören – eine Haushaltshilfe ist jedoch keine Reinigungskraft.
Im Vordergrund steht die alltägliche Weiterführung des Haushalts, wenn Du dies aufgrund Deiner gesundheitlichen Situation vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst. Dazu können beispielsweise Aufräumen, Staubsaugen oder die unmittelbar im Alltag anfallende Reinigung gehören.
Eine Grundreinigung oder intensive Reinigungsarbeiten gehören nicht zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe. Dazu zählen beispielsweise Fensterputzen, das Auswischen von Schränken oder andere umfangreiche Reinigungsarbeiten.
Dabei geht es um das, was im laufenden Familienalltag notwendig ist – nicht darum, liegen gebliebene oder umfangreiche Reinigungsarbeiten nachzuholen.
Welche Tätigkeiten im konkreten Einsatz übernommen werden, richtet sich nach dem notwendigen Unterstützungsbedarf und dem bewilligten Stundenumfang.
Ja. Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten gehören zu den typischen Aufgaben einer Haushaltshilfe, wenn Du diese Tätigkeiten aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst.
Welche Aufgaben notwendig sind und wie viel Zeit dafür zur Verfügung steht, wird individuell mit Dir abgestimmt und richtet sich nach dem bewilligten Umfang der Haushaltshilfe.
Ja. Die Betreuung und Versorgung Deiner Kinder kann ein wichtiger Bestandteil der Haushaltshilfe sein.
Je nach Alter und Bedarf kann die Haushaltshilfe beispielsweise mit den Kindern spielen, Mahlzeiten zubereiten, sie im Alltag begleiten oder sie betreuen, während Du Dich ausruhst oder einen Arzttermin wahrnimmst.
Dabei ist uns wichtig, dass zwischen der Betreuungsperson und Deinem Kind zunächst Vertrauen entstehen kann. Du musst Dein Kind nicht vom ersten Tag an einer ihm fremden Person überlassen. Gerade zu Beginn kann die Unterstützung auch gemeinsam mit Dir stattfinden und sich die Betreuung Schritt für Schritt entwickeln.
Bei aufwärts Familienhilfe wird eine Familie in der Regel von derselben Betreuungsperson begleitet. So können sich Kinder und Betreuungsperson kennenlernen und eine vertraute Beziehung aufbauen – besonders dann, wenn die Kinderbetreuung einen größeren Teil des Einsatzes ausmacht.
Wie die Kinderbetreuung konkret gestaltet wird, besprechen wir gemeinsam mit Dir und wir richten uns dabei danach, womit Du und Dein Kind sich wohlfühlen.
Ja, das Bringen und Abholen von Kindern kann grundsätzlich Teil der Unterstützung sein, wenn Du diese Wege aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht selbst übernehmen kannst.
Bei aufwärts können solche Wege beispielsweise zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen, wenn dies im Rahmen des Einsatzes möglich und vorher mit Dir abgesprochen ist.
Die Beförderung von Kindern im privaten Auto unserer Betreuungspersonen bieten wir in der Regel nicht an. Hier spielen unter anderem versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen eine Rolle.
Ob und wie das Bringen oder Abholen Deines Kindes möglich ist, besprechen wir deshalb individuell vor dem Einsatz.
Ja, je nach Situation kann eine Haushaltshilfe Dich auch bei der Versorgung Deines Babys unterstützen.
Gerade nach der Geburt kann sie Dir beispielsweise Aufgaben im Familienalltag abnehmen und das Baby zeitweise betreuen, damit Du Dich ausruhen und erholen kannst.
Die Haushaltshilfe ersetzt dabei keine Hebamme und keine medizinische oder pflegerische Versorgung. Ihre Aufgabe ist die praktische Unterstützung im Alltag.
Eine Haushaltshilfe übernimmt die notwendige Unterstützung bei der Haushaltsführung und bei der Betreuung der Kinder.
Medizinische oder behandlungspflegerische Tätigkeiten, die entsprechend qualifiziertem Fachpersonal vorbehalten sind, gehören grundsätzlich nicht zu ihren Aufgaben.
Auch Arbeiten, die nicht der notwendigen Weiterführung des Haushalts dienen, sind nicht automatisch Bestandteil einer von der Krankenkasse finanzierten Haushaltshilfe.
Wenn Du unsicher bist, ob eine bestimmte Aufgabe übernommen werden kann, klären wir das gerne vor Beginn des Einsatzes mit Dir.
Welche Unterstützung Du benötigst, ergibt sich aus Deiner individuellen Situation und der Bewilligung Deiner Krankenkasse.
Vor Beginn des Einsatzes besprechen wir mit Dir, wobei Du konkret Unterstützung brauchst und welche Aufgaben im verfügbaren Stundenumfang sinnvoll übernommen werden können.
Dabei kann der Schwerpunkt von Familie zu Familie ganz unterschiedlich sein: Bei einer Familie steht beispielsweise die Kinderbetreuung im Vordergrund, bei einer anderen das Kochen, Einkaufen oder die Haushaltsführung.
Ablauf mit aufwärts Familienhilfe
Wenn Du Unterstützung benötigst, kannst Du Dich direkt bei uns melden. Wir besprechen zunächst Deine Situation, Deinen Unterstützungsbedarf und den gewünschten Zeitraum.
Anschließend klären wir mit Dir, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse erfolgen kann. Sobald die notwendigen Formalitäten geklärt sind, schauen wir nach einer passenden Betreuungsperson, die zeitlich und örtlich zu Deinem Einsatz passt.
Vor dem Start stimmen wir die wichtigsten Aufgaben und Rahmenbedingungen mit Dir ab. Während des Einsatzes bleibt aufwärts Dein Ansprechpartner, wenn Fragen entstehen oder sich etwas verändert.
Am besten meldest Du Dich so früh wie möglich bei uns, sobald absehbar ist, dass Du Unterstützung benötigen wirst.
Das gilt besonders bei planbaren Situationen, beispielsweise einer bevorstehenden Operation oder wenn bereits während der Schwangerschaft deutlich wird, dass Du Deinen Haushalt vorübergehend nicht mehr allein bewältigen kannst.
Aber auch wenn Du kurzfristig Hilfe benötigst, kannst Du Dich bei uns melden. Wir prüfen dann, welche Möglichkeiten wir haben und ob eine passende Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Ja, am besten meldest Du Dich bereits vor der Bewilligung bei uns. Viele Krankenkassen möchten schon bei der Antragstellung wissen, welcher Anbieter die Haushaltshilfe übernehmen soll.
Häufig müssen im Antrag die Daten des Leistungserbringers und unsere IK-Nummer (Institutionskennzeichen) angegeben werden. Diese Informationen erhältst Du von uns für Deinen Antrag.
Gleichzeitig können wir frühzeitig prüfen, ob wir in Deinem gewünschten Zeitraum und in Deiner Region eine passende Betreuungsperson zur Verfügung haben.
Du musst also nicht erst auf die Bewilligung Deiner Krankenkasse warten, bevor Du Dich bei uns meldest – im Gegenteil: Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist meistens sinnvoll.
Ja. Wir unterstützen Dich gerne bei Fragen rund um den Antrag und die Kostenübernahme.
Wir können Dir erklären, welche Unterlagen in der Regel benötigt werden, worauf bei der ärztlichen Bescheinigung geachtet werden sollte und welche Informationen für die Krankenkasse wichtig sind.
Auch wenn Rückfragen entstehen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen, kannst Du Dich gerne an uns wenden.
Wie schnell wir Dich unterstützen können, hängt von Deiner individuellen Situation und unserer aktuellen personellen Verfügbarkeit ab.
Entscheidend ist außerdem, ob die notwendigen Formalitäten und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bereits geklärt sind.
Sobald uns die erforderlichen Informationen vorliegen, schauen wir, welche Betreuungsperson zeitlich und örtlich zu Deinem Einsatz passt. Bei kurzfristigem Unterstützungsbedarf versuchen wir natürlich, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden.
Wenn Du bereits weißt, dass Du zu einem bestimmten Zeitpunkt Hilfe benötigen wirst, empfehlen wir Dir, Dich möglichst frühzeitig bei uns zu melden.
Ein separates Kennenlernen vor Beginn der Haushaltshilfe ist in der Regel nicht vorgesehen, da die Krankenkasse diese zusätzliche Zeit nicht übernimmt.
Deine Betreuungsperson kommt deshalb normalerweise zum vereinbarten ersten Einsatz zu Dir. Dabei könnt Ihr Euch zunächst kennenlernen, die wichtigsten Dinge besprechen und schauen, wie sich die Zusammenarbeit anfühlt.
Uns ist wichtig, dass Du und Deine Familie Euch mit der Betreuungsperson wohlfühlt. Solltest Du merken, dass es menschlich nicht passt, sprich uns bitte an. Wir schauen dann gemeinsam nach einer Lösung und können – sofern personell möglich – auch einen Wechsel der Betreuungsperson organisieren.
Gerade wenn Kinder betreut werden sollen, muss auch das nicht vom ersten Moment an passieren. Das Kennenlernen und der Aufbau von Vertrauen können Teil der ersten gemeinsamen Zeit sein.
Wenn Du einen Wunsch für eine bestimmte Betreuungsperson hast, versuchen wir diesen gerne zu berücksichtigen.
Vielleicht hattest Du bereits bei einem früheren Einsatz eine Betreuungsperson von aufwärts, mit der Du Dich und Deine Familie wohlgefühlt hast, und möchtest gerne wieder von ihr begleitet werden. Wenn die Betreuungsperson ebenfalls wieder bei Euch arbeiten möchte und im benötigten Zeitraum Kapazitäten hat, versuchen wir, dies möglich zu machen.
Auch bei einem ersten Einsatz kannst Du uns gerne mitteilen, was Dir bei einer Betreuungsperson besonders wichtig ist. Wir versuchen dann, eine Person zu finden, die möglichst gut zu Dir, Deiner Familie und Deinem Unterstützungsbedarf passt.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Betreuungsperson können wir jedoch nicht garantieren, da die Einsatzplanung unter anderem von Verfügbarkeit, Einsatzzeiten und Einsatzort abhängt.
In der Regel wirst Du während Deines Einsatzes von derselben Betreuungsperson begleitet.
Uns ist wichtig, dass zwischen Dir, Deiner Familie und der Betreuungsperson Vertrauen entstehen kann. Gerade wenn Kinder betreut werden, kann eine feste Bezugsperson viel Sicherheit geben.
Natürlich kann es Situationen geben, in denen ein Wechsel notwendig wird – beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder andere unvorhersehbare Umstände. In diesem Fall besprechen wir mit Dir, wie die weitere Betreuung gestaltet werden kann.
Dass Du und Deine Familie Euch mit der Betreuungsperson wohlfühlt, ist uns wichtig. Schließlich kommt sie in Deinen persönlichen Lebensbereich und begleitet Euch möglicherweise über mehrere Wochen.
Wenn Du merkst, dass es zwischen Euch nicht gut passt oder Du Dich mit einer Situation unwohl fühlst, sprich uns bitte an. Wir schauen gemeinsam, woran es liegt und welche Lösung möglich ist.
Wenn nötig und personell möglich, kann auch ein Wechsel der Betreuungsperson besprochen werden.
Wenn Deine Betreuungsperson kurzfristig ausfällt, informieren wir Dich so schnell wie möglich.
Wenn Du weiterhin Unterstützung benötigst, prüfen wir, ob eine andere Betreuungsperson den Einsatz vorübergehend übernehmen kann. Ob eine Vertretung möglich ist, hängt allerdings von der aktuellen personellen Verfügbarkeit und den benötigten Einsatzzeiten ab.
Deshalb können wir eine kurzfristige Vertretung leider nicht in jedem Fall garantieren.
Unsere Betreuungspersonen bringen unterschiedliche berufliche und persönliche Erfahrungen mit. Einige verfügen über Ausbildungen oder befinden sich in Ausbildungen im sozialen, pädagogischen oder familienbegleitenden Bereich. Viele bringen zudem umfangreiche eigene Erfahrung mit Kindern und Familien mit – beispielsweise als Eltern oder Großeltern.
Da wir uns bei aufwärts auf die Unterstützung von Familien spezialisiert haben, achten wir bei der Auswahl unserer Betreuungspersonen besonders darauf, dass sie zuverlässig, verantwortungsbewusst und einfühlsam sind und Familien in belastenden Situationen sensibel begleiten können.
Dabei ist für uns neben Erfahrung und fachlichem Hintergrund vor allem die menschliche Passung wichtig. Eine Familie soll sich mit der Person, die in ihr Zuhause kommt und möglicherweise auch ihre Kinder betreut, wohl und sicher fühlen.
Wenn Du Dir für Deinen Einsatz eine Betreuungsperson mit einer bestimmten Erfahrung oder Qualifikation wünschst, teile uns das gerne mit. Wir versuchen, dies bei der Auswahl zu berücksichtigen.
Wenn Du Dir ausdrücklich eine Mütterpflegerin wünschst, teile uns das gerne mit. In unserem Team arbeiten auch Mütterpflegerinnen bzw. Betreuungspersonen, die sich in der Ausbildung zur Mütterpflegerin befinden.
Ob wir Dir eine entsprechend ausgebildete Betreuungsperson vermitteln können, hängt von der aktuellen Verfügbarkeit, Deinem Einsatzort und den benötigten Einsatzzeiten ab. Wir können deshalb nicht bei jedem Einsatz garantieren, dass eine Mütterpflegerin zur Verfügung steht.
Unabhängig von der Berufsbezeichnung achten wir darauf, eine Betreuungsperson auszuwählen, die möglichst gut zu Deiner Situation und Deiner Familie passt.
Aktuell unterstützen wir Familien berlinweit sowie in Potsdam und im Berliner Umland.
Derzeit sind wir dabei weitere Einsatzgebiete aufzubauen. Dazu zählen Hamburg, Leipzig, Stuttgart und Hannover. Sprich uns gerne an, ob wir auch in Deiner Region im Aufbau sind.
Deine Frage war nicht dabei?
Jede familiäre und gesundheitliche Situation ist anders. Wenn Du unsicher bist, ob eine Haushaltshilfe für Dich infrage kommt, wie Du den Antrag stellen kannst oder ob wir Dich unterstützen können, melde Dich gerne bei uns. Wir schauen dann gemeinsam mit Dir, was in Deiner Situation möglich ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.