liebevolle Haushaltshilfe
nach Geburt /
Mütterpflege Berlin

Haushaltshilfe nach Geburt Mütterpflege Berlin

Haushaltshilfe nach Geburt Mütterpflege Berlin

Die Zeit nach der Geburt, die Wochenbettzeit, stellt an jede Mutter besondere Anforderungen, sowohl körperlich  als auch emotional. In dieser Zeit solltest Du umsorgt, versorgt und bemuttert werden. Wir begleiten Dich in dieser herausfordernden Zeit, so dass Belastungen wie Stress oder Überforderung vermieden werden können. So kann Dir als Mama, Deinem Kind und Deiner ganzen Familie ein stabiler und gesunder Start ins Familienleben gelingen.

Fragen - F.A.Q.

alles, was Du für die Beantragung einer Haushaltshilfe nach Geburt / Mütterpflege Berlin wissen musst

01.

Gründe für eine Beantragung

Die Gründe für die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe/ Mütterpflegerin nach Geburt  eines Kindes sind vielfältig – eine Geburt per Kaiserschnitt, die Entbindung von Zwillingen oder Drillingen oder der Start ins Mamasein als Alleinerziehende. In jedem Fall ist es als Mama wichtig für alle Kinder, auch die größeren Geschwisterkinder gleichermaßen da zu sein, damit keines das Gefühl der Ablehnung erfährt. Durch unsere Unterstützung kannst Du Dich als Mama sowohl entspannt Deinem neugeborenen Baby öffnen als auch Kraft schöpfen für die Nachmittage mit dem energiegeladenen Kleinkind, das wie das  Baby in Zeiten so großer Veränderung seine Mutter braucht.

Gründe für die Beantragung einer Haushaltshilfe nach Geburt können sein:

-psychische Krise/ Gründe 

-postpartale Depression / Wochenbettdepression

-Geburtskomplikationen

-Kaiserschnitt

-verzögerte Wundheilung

-starker Blutverlust

-wiederkehrende Brustentzündungen oder Milchstau

02.

Was ist eine Mütterpflegerin

Eine Mütterpflegerin ist eine fachlich gezielt eingesetzte Hilfe, speziell für die besonderen Bedürfnisse einer Mutter im Wochenbett und unter Umständen auch darüber hinaus. Sie hat Kenntnisse über den normalen Verlauf und die besonderen Situationen, die sich hier entwickeln können. Der Einsatz kann mögliche spätere Komplikationen abmildern oder beugt deren Auftreten ganz vor. Davon profitieren alle, das Neugeborene und die gesamte Familie.

03.

Finanzierung / Zuzahlung

Die Leistung einer Mütterpflegerin hat bei den Krankenkassen keine eigene Finanzierung, sondern fällt unter die Leistung einer Haushaltshilfe nach § 24 h SGB V. Diese Leistung muss von Dir bei Deiner Krankenkasse als Haushaltshilfe beantragt werden.

Als Vertragspartner vieler Krankenkassen können wir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes bist Du sogar von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, so dass die Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen werden.

04.

Umfang

Der tägliche Umfang der Haushaltshilfe richtet sich nach Deinen individuellen Umständen, wie z.B. der Art der Beschwerden oder dem Alter und der Anzahl Deiner Kinder. Er bewegt sich in der Regel zwischen drei bis acht Stunden täglich.

Die Einsätze können sich über Tage, Wochen oder Monate erstrecken. Das hängt von Deiner persönlichen Situation und der Bewilligung der Krankenkasse ab. 

05.

Tätigkeiten, die wir übernehmen

-Unterstützung beim Handling des Säuglings

-Säuglingspflege

-Spaziergänge mit dem Baby

-Abholen der Geschwisterkinder von Kita und Schule

-Kinderbetreuung / Beschäftigung mit den Geschwisterkindern

-kochen / Zubereitung stillfreundlicher und vollwertiger Speisen

-Einkaufen

-Wäsche waschen und einräumen

-Ordnung schaffen und halten

-Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)

-Unterstützung bei der Alltagsorganisation

-Begleitung zu Arztterminen

-Botengänge

-empathisches Zuhören und Zuwendung

 

06.

Ablauf der Beantragung

Der Antrag auf Haushaltshilfe nach Geburt eines Kindes ist bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen, wobei der Antrag vor Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden muss. Als Nachweis über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist eine Bescheinigung eines Arztes  erforderlich, mit der die voraussichtliche Dauer, der Umfang und die Erforderlichkeit bestätigt wird.

Vorgehen bei Beantragung:

-Du benötigst einen Antrag zur Beantragung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Diesen erhältst Du entweder auf der Internetseite Deiner Krankenkasse, in der App Deiner Krankenkasse oder nach telefonischer Anforderung bei Deiner Krankenkasse.

-Ausfüllen des Antrages. In diesem muss auch die einzusetzende Institution namentlich genannt werden (spätestens hier solltest du mit uns in Kontakt treten) 

-ein ärztliches Attest / eine Verordnung des Arztes muss dem Antrag beigefügt werden, dieser muss die Notwendigkeit  einer Hilfe bescheinigen

Gerne unterstützen wir Dich bei der Beantragung – kostenlos und unverbindlich.

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