Unterstützung im Wochenbett – warum Entlastung jetzt so wichtig ist
Die Zeit nach der Geburt, die Wochenbettzeit, stellt an jede Mutter besondere Anforderungen – körperlich wie emotional. In dieser Phase brauchst Du Fürsorge, Entlastung und Raum zur Erholung.
Wir begleiten Dich in dieser herausfordernden Zeit, damit Du Kraft schöpfen kannst und Deiner Familie ein gesunder Start ins gemeinsame Leben gelingt.
Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach der Geburt?
Eine Haushaltshilfe nach der Geburt kannst Du beantragen, wenn Du Deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst führen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann.
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob bereits ein weiteres Kind im Haushalt lebt. Grundlage ist § 24h SGB V.
Typische Situationen, in denen eine Haushaltshilfe nach der Geburt unterstützen kann, sind zum Beispiel:
- eine Entbindung per Kaiserschnitt
- Mehrlingsgeburt, also die Geburt von Zwillingen oder Drillingen
- körperliche Erschöpfung oder gesundheitliche Einschränkungen im Wochenbett
- der Start ins Mamasein als Alleinerziehende
Durch unsere Unterstützung kannst Du Dich entspannt Deinem neugeborenen Baby widmen als auch Kraft schöpfen für die Nachmittage mit dem Geschwisterkind, das, wie das Baby, in Zeiten so großer Veränderung Zuwendung braucht.
Gründe für die Beantragung einer Haushaltshilfe nach Geburt
Gründe für die Beantragung einer Haushaltshilfe nach der Geburt können unter anderem sein:
Körperliche Gründe nach der Entbindung
- Geburtskomplikationen
- Kaiserschnitt
- verzögerte Wundheilung
- starker Blutverlust
- wiederkehrende Brustentzündungen oder Milchstau
- Stillprobleme
Psychische Belastungen im Wochenbett
- postpartale Depression / Wochenbettdepression
- psychische Krisen oder starke emotionale Überforderung
Besondere familiäre Situationen
- ärztlich verordnete Bettruhe
- Zwillings- oder Mehrlingsgeburten
Kosten für Haushaltshilfe nach der Geburt – was übernimmt die Krankenkasse?
Die Kosten für eine Haushaltshilfe nach der Geburt werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern ein Anspruch gemäß § 24h SGB V besteht. Bei einer Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung bist Du in der Regel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Das bedeutet, dass die Kosten vollständig von der Krankenkasse getragen werden.
Als Vertragspartner vieler gesetzlicher Krankenkassen rechnen wir direkt mit Deiner Krankenkasse ab. Der Anspruch auf Haushaltshilfe muss bei Deiner Krankenkasse beantragt und bewilligt werden.
So beantragst Du eine Haushaltshilfe nach der Geburt
Schritt für Schritt
Wir wissen, dass dieser Weg in einer belastenden Situation stattfindet – deshalb begleiten wir Dich Schritt für Schritt.
Antrag bei der Krankenkasse anfordern
Du beantragst die Haushaltshilfe direkt bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag erhältst Du auf der Internetseite, in der App oder telefonisch bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag gemeinsam ausfüllen
Wir unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags und achten auf alle formalen Anforderungen.
Im Antrag muss die einzusetzende Institution benannt werden. Spätestens hier solltest Du Kontakt zu uns aufnehmen.
Ärztliches Attest beilegen
Die Krankenkasse benötigt ein ärztliches Attest oder eine Verordnung durch Arzt oder Hebamme.
Darin wird festgehalten, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe notwendig ist.
Haushaltshilfe nach Bewilligung starten
Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse organisieren wir die passende Haushaltshilfe.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine andere geeignete Person im Haushalt unterstützen kann.
Wenn Du unsicher bist, ob in Deiner Situation ein Anspruch besteht, klären wir das gerne gemeinsam mit Dir.
Welche Tätigkeiten übernimmt eine Haushaltshilfe nach der Geburt?
Im Rahmen der Haushaltshilfe unterstützen wir Dich nach der Geburt bei alltäglichen Aufgaben, die Du vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst. Ziel ist es, Dich zu entlasten und Deinen Alltag stabil zu halten.
Entlastung im Alltag rund um das Stillen
Unterstützung während der Säuglingszeit
Wäsche waschen und einräumen
Begleitende Entlastung im Alltag mit Baby
Einkauf
erledigen
Zubereitung stillfreundlicher vollwertiger Speisen
Hilfe
im Alltag
Alltagsnahe Unterstützung in emotional belastenden Situationen
Begleitung zu Arztterminen
Kinder-betreuung / Beschäftigung mit Kindern
Botengänge erledigen
Ordnung in der Wohnung schaffen
Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)
Abholen der Kinder von Kita und Schule
sonstige kleinere Arbeiten
Gerne kannst Du bei uns anfragen, ob wir weitere Aufgaben übernehmen können. Unsere Familienhelferinnen unterstützen Dich im Alltag vor Ort.
Die Haushaltshilfe ergänzt die Leistungen der Hebamme, ersetzt diese jedoch nicht. Medizinische Tätigkeiten oder Einschätzungen übernehmen wir nicht.
Umfang der Haushaltshilfe nach der Geburt?
Der Umfang der Haushaltshilfe nach der Geburt richtet sich nach Deiner individuellen Situation. Maßgeblich sind unter anderem der körperliche Zustand nach der Entbindung, mögliche Geburtskomplikationen, der Verlauf des Wochenbetts sowie die familiäre Situation im Haushalt.
Die Dauer und der zeitliche Umfang der Unterstützung werden im Rahmen der Bewilligung durch die Krankenkasse festgelegt. Die Unterstützung kann sich über einen Zeitraum von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten erstrecken. Die Haushaltshilfe endet, sobald keine medizinische Notwendigkeit mehr besteht.
Viele Familien vertrauen uns seit Jahren in sensiblen Lebensphasen wie Schwangerschaft und Wochenbett.
aufwärts
in Zahlen
Wir unterstützen Dich und Deine Familie mit verlässlicher Hilfe im Alltag – dann wenn Entlastung wirklich gebraucht wird.
5000+
Stunden erfolgreicher Hilfe
1000+
Einsätze begleitet
500+
Familien liebevoll unterstützt
Erfahrungen mit aufwärts Familienhilfe
Lia, 34, Berlin
„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts e. V. hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“
Marie, 29, Berlin
„Eine super Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit. Mir wurde sehr gut geholfen, vielen Dank.”
Luise, 31, Berlin
„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“
Eure Fragen, unsere Antworten
Die Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe, wenn Du Deinen Haushalt und die Betreuung Deiner Kinder vorübergehend nicht selbst führen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
Voraussetzung ist, dass Du die Haushaltsführung zuvor selbst übernommen hast. Lebt eine andere geeignete Person im Haushalt, die Haushalt oder Kinderbetreuung leisten kann, besteht in der Regel kein Anspruch.
Die Krankenkasse übernimmt die Haushaltshilfe für einen zeitlich begrenzten Zeitraum und grundsätzlich für bis zu 26 Wochen.
Wie lange die Unterstützung im Einzelfall bewilligt wird, hängt von der ärztlichen Einschätzung, dem Grund der Bewilligung (z. B. Krankheit, Operation oder Schwangerschaft) sowie Deiner familiären Situation ab. Häufig erfolgt die Bewilligung zunächst für einen kürzeren Zeitraum und kann bei Bedarf mit einer erneuten ärztlichen Bescheinigung verlängert werden.
Die Anzahl der bewilligten Stunden wird individuell von der Krankenkasse festgelegt.
Sie richtet sich unter anderem nach der ärztlichen Einschätzung, Deiner familiären Situation, der Schwere der Erkrankung sowie dem Alter und der Anzahl der Kinder.
Aus unserer Erfahrung reichen Bewilligungen von wenigen Stunden pro Woche (z. B. 2 × 3 Stunden) bis hin zu mehreren Stunden täglich (z. B. 8 Stunden täglich), wenn eine besonders intensive Unterstützung notwendig ist.
Wichtig: Es gibt keine feste Stundenzahl. Bewilligt wird immer nur der Umfang, der zur vorübergehenden Entlastung erforderlich ist.
Die Krankenkasse entscheidet über Umfang und Dauer der Haushaltshilfe.
Grundlage sind:
- die ärztliche Einschätzung
- Anzahl und Alter der Kinder
- Deine familiäre Situation
- die Schwere der Erkrankung
In der Schwangerschaft und nach der Geburt fällt keine Zuzahlung an. In allen anderen Fällen beträgt die Zuzahlung 10 % der täglichen Kosten.
Die Zuzahlung liegt bei mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
Wichtiger Hinweis:
Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Familienbruttoeinkommens, bei schwer chronisch Kranken bei 1 %.
Ja, auch Angehörige können die Haushaltshilfe übernehmen.
Übernehmen berufstätige Ehe- oder Lebenspartner, Eltern oder Verwandte bis zum zweiten Grad den Haushalt, kann die Krankenkasse deren Verdienstausfall für bis zu zwei Monate in angemessener Höhe erstatten.
Die Krankenkasse erstattet entweder den Verdienstausfall oder nachgewiesene Fahrkosten.
Entsteht kein Verdienstausfall, können Fahrkosten bis zu 48 Euro pro Tag übernommen werden.
Wichtiger Hinweis:
Bei unbezahltem Urlaub kann es zu einer Unterbrechung der Sozialversicherung kommen. In diesem Fall muss sich die betreffende Person ggf. selbst versichern.
In der Regel reicht ein Verlängerungsantrag mit einer ärztlichen Bescheinigung.
Die Bestätigung kann online oder per Post eingereicht werden.
Bitte beantrage die Verlängerung frühzeitig, idealerweise eine Woche vor Ablauf der aktuellen Bewilligung.
Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel nicht möglich.
Die Haushaltshilfe muss vor Beginn oder zeitnah beantragt und ärztlich bestätigt werden. In Ausnahmefällen kann die Krankenkasse rückwirkend entscheiden, dies liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Kasse.
Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
In vielen Fällen können wir innerhalb von 24–48 Stunden unterstützen.
Die genaue Dauer hängt von der Krankenkasse, der personellen Verfügbarkeit und offenen Formalitäten ab.
Wir arbeiten mit vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen und rechnen – je nach Bewilligung – direkt mit diesen ab.
Dazu zählen unter anderem die Techniker Krankenkasse (TK), die AOK, die BARMER, Betriebskrankenkassen (BKK), HEK, Debeka und viele weitere.
Sprich uns gerne an, um zu klären, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.
Nein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Kostenübernahme und Abrechnung unterscheiden sich je nach Versicherung. Wir beraten Dich gerne individuell.
In der Regel organisieren wir als beauftragter Träger die Haushaltshilfe.
Wünsche können – soweit möglich – berücksichtigt werden, ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht jedoch nicht. Ziel ist es, schnell und zuverlässig Unterstützung sicherzustellen.
Die Haushaltshilfe übernimmt keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten.
Dazu gehören unter anderem:
- Grund- oder Behandlungspflege
- medizinische Versorgung
- therapeutische oder psychosoziale Beratung
- umfassende Renovierungs- oder Grundreinigungsarbeiten
Die Haushaltshilfe unterstützt ausschließlich bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt und bei der Kinderbetreuung, wie sie zuvor selbst übernommen wurden.
Ist der Anspruch über die Krankenkasse ausgeschöpft, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt als Kostenträger in Frage kommen.
Gerne beraten wir Dich zu möglichen Alternativen und nächsten Schritten.
Aktuell unterstützen wir Familien berlinweit sowie in Potsdam und im Berliner Umland.
Eine Ausweitung unseres Einsatzgebietes ist derzeit geplant. Sprich uns gerne an, ob wir auch in Deiner Region im Aufbau sind.