aufwärts
für Berlin
Wir unterstützen Dich und Deine Familie berlinweit durch unsere zuverlässigen, flexiblen und erfahrenen Hilfen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.
6.224
geleistete Stunden
123
erfolgreiche Einsätze
76
Familien unterstützt
Die Zeit nach der Geburt, die Wochenbettzeit, stellt an jede Mutter besondere Anforderungen, sowohl körperlich als auch emotional. In dieser Zeit solltest Du umsorgt, versorgt und bemuttert werden und dich erholen können. Wir begleiten Dich in dieser herausfordernden Zeit mit einer Haushaltshilfe nach § 24 h SGB V, wenn Du wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung Deinen Haushalt nicht weiterführen kannst und keine andere Person aus Deinem Haushalt dies übernehmen kann. So kann Dir als Mama und Deiner ganzen Familie ein gesunder Start ins Familienleben gelingen.
Wann kannst du mit uns eine Haushaltshilfe nach der Geburt beantragen
Voraussetzung für den Anspruch auf eine Haushaltshilfe für Schwangere oder nach Entbindung gemäß § 24h SGB V ist, dass Dir wegen Schwangerschaft oder nach der Geburt die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Das in Deinem Haushalt ein weiteres Kind lebt, ist nicht notwendig. Die Gründe für die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe nach Geburt eines Kindes sind vielfältig – eine Geburt per Kaiserschnitt, die Entbindung von Zwillingen oder Drillingen oder der Start ins Mamasein als Alleinerziehende.
In jedem Fall ist es als Mama wichtig für alle Kinder, auch die größeren Geschwisterkinder gleichermaßen da zu sein, damit keines das Gefühl der Ablehnung erfährt. Durch unsere Unterstützung kannst Du Dich entspannt Deinem neugeborenen Baby widmen als auch Kraft schöpfen für die Nachmittage mit dem Geschwisterkind, das, wie das Baby, in Zeiten so großer Veränderung Zuwendung braucht.
Gründe für die Beantragung einer Haushaltshilfe nach Geburt
- Geburtskomplikationen
- Kaiserschnitt
- postpartale Depression / Wochenbettdepression
- psychische Krise/ Gründe
- verzögerte Wundheilung
- starker Blutverlust
- wiederkehrende Brustentzündungen oder Milchstau
- Stillprobleme
- wenn vom Arzt Bettruhe verordnet wurde
- Zwillings- und Mehrlingsgeburten
Wie du bei einer
Beantragung vorgehst
Antrag bei der Krankenkasse anfordern
Du benötigst einen Antrag zur Gewährung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Den Antrag erhältst Du entweder auf der Internetseite, in der App oder nach telefonischer Anforderung bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag mit uns ausfüllen
Dieser Schritt ist der wichtigste. Hier kommen wir ins Spiel! Wir helfen dir beim Ausfüllen des Formulars.
In diesem muss auch die einzusetzende Institution namentlich genannt werden (spätestens hier solltest du mit uns in Kontakt treten).
Gerne sind wir Dir auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich.
Ärztliches Attest
Um Dir eine Haushaltshilfe verschreiben zu lassen, muss dem Antrag ein ärztliches Attest / eine Verordnung vom Arzt oder der Hebamme beigefügt werden.
In diesem wird bescheinigt, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe nötig ist und aus welchen Gründen eine Notwendigkeit besteht.
Wir finden die passende Person für dich
Nach Bewilligung durch die Krankenkasse wird dann individuell durch uns entschieden, welche unserer qualifizierten Familienhelferinnen die Haushaltshilfe vor Ort übernehmen wird.
Die Hilfe übernimmt die Krankenkasse nur, wenn keine im Haushalt lebende Person, den Haushalt übernehmen kann.
Kosten für die Haushaltshilfe nach Entbindung gemäß § 24h SGB V – Kostenübernahme und Zuzahlung
Du fragst Dich wie hoch die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse rund um die Geburt sind? Als Vertragspartner vieler Krankenkassen können wir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei Schwangerschaft oder Entbindung bist Du sogar von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, so dass die Kosten erstattet bzw. komplett von der Krankenkasse übernommen werden.
Umfang der Hilfe im Haushalt rund um die Geburt
Der tägliche Umfang der Haushaltshilfe aufgrund Geburt oder in der Schwangerschaft richtet sich nach Deinen individuellen Umständen, wie z.B. der Art der Beschwerden, der häuslichen Situation oder dem Alter und der Anzahl Deiner Kinder. Er bewegt sich in der Regel zwischen zwei bis sieben mal wöchentlich für drei bis zu acht Stunden täglich. Die Einsätze können sich über Tage, Wochen oder Monate erstrecken. Das hängt von Deiner persönlichen Situation und der Bewilligung der Krankenkasse ab. Die Haushaltshilfe endet, wenn keine medizinische Notwendigkeit mehr besteht.
Aufgaben die wir übernehmen
Unterstützung beim Stillen des Säuglings
Helfen bei der Säuglings-pflege
Wäsche waschen und einräumen
Spaziergänge mit dem Baby
Einkauf
erledigen
Zubereitung stillfreundlicher vollwertiger Speisen
Hilfe
im Alltag
Empathisches Zuhören und Zuwendung bieten
Begleitung zu Arztterminen
Kinder-betreuung / Beschäftigung mit Kindern
Botengänge erledigen
Ordnung in der Wohnung schaffen
Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)
Abholen der Kinder von Kita und Schule
sonstige kleinere Arbeiten
Gerne kannst Du bei uns anfragen, ob wir weitere Aufgaben übernehmen können. In der Regel werden unsere Familienhelferinnen vor Ort tätig. Unsere Hilfe stellt eine Ergänzung zu den Leistungen der Hebamme dar und kann diese nicht ersetzen. Wir nehmen keine medizinischen Handlungen oder Einschätzungen vor.
Das sagen unsere Kunden
Lia, 34, Wedding
„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts e. V. hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“
Marie, 29, Kreuzberg
„Eine super Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit. Mir wurde sehr gut geholfen, vielen Dank.”
Luise, 31, Pankow
„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“
Eure Fragen,
unsere Antworten
Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, musst Du alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Deiner Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, werden die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht übernommen.
Sofern Dein berufstätiger Ehe-/Lebenspartner, Deine Eltern oder andere Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad Deinen Haushalt weiterführen, übernimmt die Krankenkasse deren Verdienstausfall für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.
Sollte kein Verdienstausfall entstehen, dann erstattet die Krankenkasse die nachgewiesenen Fahrkosten in Höhe von maximal 48 Euro pro Tag.
Wichtiger Hinweis: Wenn Dein Ehemann oder die Familie unbezahlten Urlaub genommen haben, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen. Eventuell muss derjeniege sich dann selbst um seine Versicherung kümmern und für diese dann auch Beiträge zahlen.
Benötigst Du die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, musst Du nichts zuzahlen. In allen anderen Fällen, fallen für Dich Zuzahlungen an. Sie betragen 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, für die Tage, an denen die Haushaltshilfe zu Dir kommt.
Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr musst Du nur Zuzahlungen bis zu Deiner individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Deiner jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.
Die zeitliche Unterstützung mit einer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
- der Einschätzung Deines Arztes / Deiner Ärztin,
- Deinem bisherigen Alltag,
- der Schwere Deiner Erkrankung,
- der Anzahl Deiner Kinder und deren Alter
Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung der Krankenkasse mit ein.
Bei einem Verlängerungsantrag reicht es, wenn Du der Krankenkasse die Bestätigung Deines Arztes / Deiner Ärztin einfach online oder per Post zuschickst.
Bitte beantragen die Verlängerung frühzeitig – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für die aktuelle Haushaltshilfe endet.
Die Leistung Haushaltshilfe/ Kinderbetreuung steht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Wenn Du weitere Unterstützung benötigst, kommt möglicherweise das Jugendamt als Kostenträger in Frage.
Wir arbeiten mit vielen Krankenkassen zusammen und können direkt mit diesen abrechnen. Unter anderem sind dies Die Techniker Krankenkasse (TK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die HEK, die Debeka und viele weitere Krankenkassen. Frag uns gerne, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.
Nein, Du musst nicht gesetzlich versichert sein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Sprich uns gerne an.
Wir versuchen immer Euch schnellstmöglichst innerhalb von 24-48h zu unterstützen. Je nach Krankenkasse, personeller Verfügbarkeit und noch zu klärenden Einzelheiten kann es manchmal aber auch länger dauern.
Wir sind berlinweit für Dich tätig. Des weiteren übernehmen wir auch in Potsdam und den Randgebieten Berlin/Brandenburgs die Einsätze.