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Mütterpflege in Berlin

Mütterpflege / Mütterpflegerin in Berlin – Alles rund ums Wochenbett

finanziert von der Krankenkasse

in Schwangerschaft oder nach der Geburt

während oder nach einer Erkrankung / OP

zuverlässig, flexibel und erfahren

finanziert von der Krankenkasse

in Schwangerschaft oder nach der Geburt

während oder nach einer Erkrankung / OP

zuverlässig, flexibel und erfahren

aufwärts
für Berlin  

Wir unterstützen Dich und Deine Familie berlinweit durch unsere zuverlässigen, flexiblen und erfahrenen Hilfen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.

6.224

geleistete
Stunden

123

erfolgreiche
Einsätze

76

Familien unterstützt

Die Zeit nach der Geburt stellt an jede Mutter besondere Anforderungen, sowohl körperlich als auch emotional. In dieser Zeit solltest Du versorgt, umsorgt und bemuttert werden und dich erholen können. Wir begleiten Dich in dieser herausfordernden Zeit, so dass Belastungen wie Stress oder Überforderung vermieden werden können, damit Dir und der ganzen Familie ein stabiler und gesunder Start ins Familienleben gelingt.

Was ist eine Mütterpflegerin

Die Tradition der Mütterpflege reicht bis in die frühesten Zeiten der Menschheitsgeschichte zurück und findet sich in verschiedenen Kulturen auf der ganzen Welt wieder. Schwangere Frauen und frischgebackene Mütter wurden immer von anderen Frauen betreut, um sie zu umsorgen und zu unterstützen, während sie sich in ihre neue Rolle als Mutter einfinden.

Heute leben Frauen oft weit entfernt von ihren Familien. Großfamilien und die räumliche Nähe zur Herkunftsfamilie sind nicht mehr vorhanden. Viele Frauen stehen vor der Herausforderung, Kindererziehung und die täglichen Verpflichtungen alleine bewältigen zu müssen, ohne die Unterstützung eines Partners zu haben. Zwischen den Anforderungen der Familienplanung und den persönlichen Zielen im Beruf sowie der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts müssen Frauen einen Spagat bewältigen, so dass der gesellschaftliche Druck für die Frauen sehr hoch ist.

Die Zeit rund um die Geburt und das erste Lebensjahr eines Kindes stellen besonders intensive Phasen im Leben einer Frau dar. In dieser Zeit der Veränderung sollte jede Frau, entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen, individuell und einfühlsam begleitet werden. Es ist dabei wichtig, um Hilfe zu bitten, sich Unterstützung zu suchen und diese auch anzunehmen.

Mütterpflegerinnen bieten emotionalen Halt während der Schwangerschaft, nach der Geburt und im ersten Lebensjahr des Kindes. Sie entlasten durch praktische Hilfe im Haushalt, unterstützen bei der Pflege des Neugeborenen, fördern eine gesunde Ernährung und vieles mehr. Dabei ist wichtig zu betonen, dass Mütterpflegerinnen niemals die Betreuung durch eine Hebamme ersetzen und sie keine medizinischen Handlungen durchführen.

Finanzierung der Mütterpflege – Kostenübernahme

Die Leistung einer Mütterpflegerin rund um die Geburt hat bei den Krankenkassen keine eigene Finanzierung, sondern fällt unter die Leistung einer Haushaltshilfe nach § 24 h SGB V. Diese Leistung muss von Dir bei Deiner Krankenkasse beantragt werden.

Als Vertragspartner vieler Krankenkassen können wir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes bist Du sogar von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, so dass die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen werden.

Wie du bei einer
Beantragung vorgehst

Antrag bei der Krankenkasse anfordern

Du benötigst einen Antrag zur Gewährung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Den Antrag erhältst Du entweder auf der Internetseite, in der App oder nach telefonischer Anforderung bei Deiner Krankenkasse.

Den Antrag mit uns ausfüllen

Dieser Schritt ist der wichtigste. Hier kommen wir ins Spiel! Wir helfen dir beim Ausfüllen des Formulars.

In diesem muss auch die einzusetzende Institution namentlich genannt werden (spätestens hier solltest du mit uns in Kontakt treten).

Gerne sind wir Dir auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich.

Ärztliches Attest

Um Dir eine Haushaltshilfe verschreiben zu lassen, muss dem Antrag ein ärztliches Attest / eine Verordnung vom Arzt oder der Hebamme beigefügt werden.

In diesem wird bescheinigt, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe nötig ist und aus welchen Gründen eine Notwendigkeit besteht. 

Wir finden die passende Person für dich

Nach Bewilligung durch die Krankenkasse wird dann individuell durch uns entschieden, welche unserer qualifizierten Familienhelferinnen die Haushaltshilfe vor Ort übernehmen wird.

Die Hilfe übernimmt die Krankenkasse nur, wenn keine im Haushalt lebende Person, den Haushalt übernehmen kann.

Welche Hilfe wir dir als Mutter bieten

🍼

Unterstützung beim Stillen des Säuglings

👶

Helfen bei der Säuglings-pflege

🧺

Wäsche waschen und einräumen

☀️

Spaziergänge mit dem Baby

🛒

Einkauf
erledigen

👨‍🍳

Zubereitung 
stillfreundlicher vollwertiger Speisen

🤝

Hilfe
im Alltag

👂

Empathisches Zuhören und Zuwendung bieten

🏥

Begleitung zu Arztterminen

🛝

Kinder-betreuung / Beschäftigung mit Kindern

📮

Botengänge erledigen

🗄️

Ordnung in 
der Wohnung schaffen

🧹

Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)

👦

Abholen der Kinder aus Kita oder Schule

🦮

sonstige kleinere Arbeiten

Gründe für eine Beantragung während der Schwangerschaft und im Wochenbett

Die Gründe für die Notwendigkeit einer Hilfe nach Geburt eines Kindes sind vielfältig – eine Geburt per Kaiserschnitt, die Entbindung von Zwillingen oder Drillingen oder der Start ins Mamasein als Alleinerziehende. In jedem Fall ist es als Mama wichtig für alle Kinder, auch die größeren Geschwisterkinder gleichermaßen da zu sein, damit keines das Gefühl der Ablehnung erfährt. Durch unsere Unterstützung kannst Du Dich als Mutter sowohl entspannt Deinem neugeborenen Baby widmen als auch Kraft schöpfen für die Nachmittage mit dem energiegeladenen Kleinkind, das, wie das Baby, in Zeiten so großer Veränderung seine Mutter braucht. Gründe für die Beantragung können sein:

  • Geburtskomplikationen
  • postpartale Depression / Wochenbettdepression
  • Mehrlingsgeburt – Zwillinge oder Drillinge
  • verzögerte Wundheilung
  • starker Blutverlust
  • wiederkehrende Brustentzündungen oder Milchstau
  • psychische Krise/ Gründe
  • Stillprobleme

Umfang der Unterstützung in der Schwangerschaft und nach Entbindung

Der tägliche Umfang richtet sich nach Deinen individuellen Umständen, wie z.B. der Art der Beschwerden, der häuslichen Situation oder dem Alter und der Anzahl Deiner Kinder. Er bewegt sich in der Regel zwischen zwei bis sieben Mal wöchentlich für drei bis acht Stunden täglich. Die Einsätze können sich über Tage, Wochen oder Monate erstrecken. Das hängt von Deiner persönlichen Situation und der Bewilligung der Krankenkasse ab. Die Hilfe endet, wenn keine medizinische Notwendigkeit mehr besteht. Natürlich kann auch darüber hinaus durch private Zahlung weitere Hilfe in Anspruch genommen werden. Sprich uns gerne dazu an.

Das sagen unsere Kunden

Lia, 34, Wedding

„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts e. V. hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“

Marie, 29, Kreuzberg

„Eine super Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit. Mir wurde sehr gut geholfen, vielen Dank.”

Luise, 31, Pankow

„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“

Eure Fragen,
unsere Antworten

Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, musst Du alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Deiner Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, werden die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht übernommen.

Sofern Dein berufstätiger Ehe-/Lebenspartner, Deine Eltern oder andere Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad Deinen Haushalt weiterführen, übernimmt die Krankenkasse deren Verdienstausfall für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.
Sollte kein Verdienstausfall entstehen, dann erstattet die Krankenkasse die nachgewiesenen Fahrkosten in Höhe von maximal 48 Euro pro Tag.

Wichtiger Hinweis: Wenn Dein Ehemann oder die Familie unbezahlten Urlaub genommen haben, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen. Eventuell muss derjeniege sich dann selbst um seine Versicherung kümmern und für diese dann auch Beiträge zahlen.

Benötigst Du die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, musst Du nichts zuzahlen. In allen anderen Fällen, fallen für Dich Zuzahlungen an. Sie betragen 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, für die Tage, an denen die Haushaltshilfe zu Dir kommt. 

Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr musst Du nur Zuzahlungen bis zu Deiner individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Deiner jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.

Die zeitliche Unterstützung mit einer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • der Einschätzung Deines Arztes / Deiner Ärztin,
  • Deinem bisherigen Alltag,
  • der Schwere Deiner Erkrankung,
  • der Anzahl Deiner Kinder und deren Alter

Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung der Krankenkasse mit ein. 

Bei einem Verlängerungsantrag reicht es, wenn Du der Krankenkasse die Bestätigung Deines Arztes / Deiner Ärztin einfach online oder per Post zuschickst.

Bitte beantragen die Verlängerung frühzeitig – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für die aktuelle Haushaltshilfe endet.

Die Leistung Haushaltshilfe/ Kinderbetreuung steht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Wenn Du weitere Unterstützung benötigst, kommt möglicherweise das Jugendamt als Kostenträger in Frage.

Wir arbeiten mit vielen Krankenkassen zusammen und können direkt mit diesen abrechnen. Unter anderem sind dies Die Techniker Krankenkasse (TK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die HEK, die Debeka und viele weitere Krankenkassen. Frag uns gerne, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.

Nein, Du musst nicht gesetzlich versichert sein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Sprich uns gerne an.

Wir versuchen immer Euch schnellstmöglichst innerhalb von 24-48h zu unterstützen. Je nach Krankenkasse, personeller Verfügbarkeit und noch zu klärenden Einzelheiten kann es manchmal aber auch länger dauern.

Wir sind berlinweit für Dich tätig. Des weiteren übernehmen wir auch in Potsdam und den Randgebieten Berlin/Brandenburgs die Einsätze.

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