Bei privaten Krankenversicherungen – wie der Debeka – gelten andere Regelungen als bei gesetzlichen Krankenkassen. Ob und in welchem Umfang Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, hängt vom individuell abgeschlossenen Tarif ab.
Ein gesetzlicher Anspruch wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der privaten Krankenversicherung nicht.
Wann erstattet die Debeka die Kosten für eine Haushaltshilfe?
Ob die Debeka Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet, richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Leistungen im individuellen Versicherungstarif. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die medizinische Notwendigkeit.
Typische Situationen sind:
Operation oder Unfall
Bei vorübergehender körperlicher Einschränkung.
Zum Beispiel bei Beinbruch, Armbruch oder nach einer Operation.
Krankheit
Bei schwerer Erkrankung mit vorübergehender Einschränkung.
Zum Beispiel bei Krebserkrankung, Depression, Burnout oder ME/CFS.
Schwangerschaft und Geburt
Bei Einschränkungen während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung. Zum Beispiel bei
Risikoschwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft oder im Wochenbett. Voraussetzung ist, dass keine andere geeignete Person im Haushalt unterstützen kann (z. B. durch Berufstätigkeit oder eigene Einschränkungen).
Kur- oder Klinikaufenhalt
Bei vorübergehender Abwesenheit durch medizinische Behandlung. Wenn während eines Kur- oder Klinikaufenthalts Haushalt oder Kinderbetreuung nicht sichergestellt sind.
Kosten & Erstattung bei der Debeka– was wird übernommen?
In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe in der Regel nicht als direkte Abrechnung, sondern im Rahmen einer Kostenerstattung.
Wichtig zu wissen:
- Die Haushaltshilfe wird zunächst privat bezahlt
- Anschließend reichen Versicherte die Rechnung bei der Debeka ein
- Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt vom Tarif ab
So beantragst Du eine Haushaltshilfe bei der Debeka
Schritt für Schritt
Bei privaten Krankenversicherungen erfolgt die Beantragung einer Haushaltshilfe anders als bei gesetzlichen Krankenkassen.
1. Tarif prüfen
Zunächst sollte geprüft werden, ob der individuelle Debeka-Tarif Leistungen für eine Haushaltshilfe vorsieht.
2. Ärztliche Bescheinigung einholen
Eine ärztliche Bestätigung über die medizinische Notwendigkeit ist in der Regel erforderlich.
3. Kostenübernahme klären
Vor Beginn der Haushaltshilfe empfiehlt es sich, die Erstattungsfähigkeit direkt mit der Debeka zu klären.
4. Rechnung einreichen
Nach erbrachter Leistung wird die Rechnung bei der Debeka zur Erstattung eingereicht.
Wichtige Unterschiede zur gesetzlichen Krankenkasse
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei der Debeka kein gesetzlich geregelter Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Leistungen sind freiwillig und abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag. Auch Zuzahlungsregelungen, Höchstbeträge oder Ausschlüsse können vereinbart sein
Rechnet aufwärts Familienhilfe mit der Debeka ab?
Bei privaten Krankenversicherungen erfolgt die Abrechnung in der Regel nicht direkt, sondern über eine Kostenerstattung. Wir unterstützen Dich gern dabei, die notwendigen Unterlagen für die Einreichung bei der Debeka zusammenzustellen.
aufwärts
in Zahlen
Wir unterstützen Dich und Deine Familie mit verlässlicher Hilfe im Alltag – dann wenn Entlastung wirklich gebraucht wird.
5000+
Stunden erfolgreicher Hilfe
1000+
Einsätze begleitet
500+
Familien liebevoll unterstützt
Erfahrungen mit aufwärts Familienhilfe
Lia, 34, Berlin
„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts e. V. hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“
Marie, 29, Berlin
„Eine super Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit. Mir wurde sehr gut geholfen, vielen Dank.”
Luise, 31, Berlin
„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“
Eure Fragen, unsere Antworten
Die Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe, wenn Du Deinen Haushalt und die Betreuung Deiner Kinder vorübergehend nicht selbst führen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
Voraussetzung ist, dass Du die Haushaltsführung zuvor selbst übernommen hast. Lebt eine andere geeignete Person im Haushalt, die Haushalt oder Kinderbetreuung leisten kann, besteht in der Regel kein Anspruch.
Die Krankenkasse übernimmt die Haushaltshilfe für einen zeitlich begrenzten Zeitraum und grundsätzlich für bis zu 26 Wochen.
Wie lange die Unterstützung im Einzelfall bewilligt wird, hängt von der ärztlichen Einschätzung, dem Grund der Bewilligung (z. B. Krankheit, Operation oder Schwangerschaft) sowie Deiner familiären Situation ab. Häufig erfolgt die Bewilligung zunächst für einen kürzeren Zeitraum und kann bei Bedarf mit einer erneuten ärztlichen Bescheinigung verlängert werden.
Die Anzahl der bewilligten Stunden wird individuell von der Krankenkasse festgelegt.
Sie richtet sich unter anderem nach der ärztlichen Einschätzung, Deiner familiären Situation, der Schwere der Erkrankung sowie dem Alter und der Anzahl der Kinder.
Aus unserer Erfahrung reichen Bewilligungen von wenigen Stunden pro Woche (z. B. 2 × 3 Stunden) bis hin zu mehreren Stunden täglich (z. B. 8 Stunden täglich), wenn eine besonders intensive Unterstützung notwendig ist.
Wichtig: Es gibt keine feste Stundenzahl. Bewilligt wird immer nur der Umfang, der zur vorübergehenden Entlastung erforderlich ist.
Die Krankenkasse entscheidet über Umfang und Dauer der Haushaltshilfe.
Grundlage sind:
- die ärztliche Einschätzung
- Anzahl und Alter der Kinder
- Deine familiäre Situation
- die Schwere der Erkrankung
In der Schwangerschaft und nach der Geburt fällt keine Zuzahlung an. In allen anderen Fällen beträgt die Zuzahlung 10 % der täglichen Kosten.
Die Zuzahlung liegt bei mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
Wichtiger Hinweis:
Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Familienbruttoeinkommens, bei schwer chronisch Kranken bei 1 %.
Ja, auch Angehörige können die Haushaltshilfe übernehmen.
Übernehmen berufstätige Ehe- oder Lebenspartner, Eltern oder Verwandte bis zum zweiten Grad den Haushalt, kann die Krankenkasse deren Verdienstausfall für bis zu zwei Monate in angemessener Höhe erstatten.
Die Krankenkasse erstattet entweder den Verdienstausfall oder nachgewiesene Fahrkosten.
Entsteht kein Verdienstausfall, können Fahrkosten bis zu 48 Euro pro Tag übernommen werden.
Wichtiger Hinweis:
Bei unbezahltem Urlaub kann es zu einer Unterbrechung der Sozialversicherung kommen. In diesem Fall muss sich die betreffende Person ggf. selbst versichern.
In der Regel reicht ein Verlängerungsantrag mit einer ärztlichen Bescheinigung.
Die Bestätigung kann online oder per Post eingereicht werden.
Bitte beantrage die Verlängerung frühzeitig, idealerweise eine Woche vor Ablauf der aktuellen Bewilligung.
Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel nicht möglich.
Die Haushaltshilfe muss vor Beginn oder zeitnah beantragt und ärztlich bestätigt werden. In Ausnahmefällen kann die Krankenkasse rückwirkend entscheiden, dies liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Kasse.
Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
In vielen Fällen können wir innerhalb von 24–48 Stunden unterstützen.
Die genaue Dauer hängt von der Krankenkasse, der personellen Verfügbarkeit und offenen Formalitäten ab.
Wir arbeiten mit vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen und rechnen – je nach Bewilligung – direkt mit diesen ab.
Dazu zählen unter anderem die Techniker Krankenkasse (TK), die AOK, die BARMER, Betriebskrankenkassen (BKK), HEK, Debeka und viele weitere.
Sprich uns gerne an, um zu klären, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.
Nein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Kostenübernahme und Abrechnung unterscheiden sich je nach Versicherung. Wir beraten Dich gerne individuell.
In der Regel organisieren wir als beauftragter Träger die Haushaltshilfe.
Wünsche können – soweit möglich – berücksichtigt werden, ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht jedoch nicht. Ziel ist es, schnell und zuverlässig Unterstützung sicherzustellen.
Die Haushaltshilfe übernimmt keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten.
Dazu gehören unter anderem:
- Grund- oder Behandlungspflege
- medizinische Versorgung
- therapeutische oder psychosoziale Beratung
- umfassende Renovierungs- oder Grundreinigungsarbeiten
Die Haushaltshilfe unterstützt ausschließlich bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt und bei der Kinderbetreuung, wie sie zuvor selbst übernommen wurden.
Ist der Anspruch über die Krankenkasse ausgeschöpft, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt als Kostenträger in Frage kommen.
Gerne beraten wir Dich zu möglichen Alternativen und nächsten Schritten.
Aktuell unterstützen wir Familien berlinweit sowie in Potsdam und im Berliner Umland.
Eine Ausweitung unseres Einsatzgebietes ist derzeit geplant. Sprich uns gerne an, ob wir auch in Deiner Region im Aufbau sind.