Jetzt Betreuer/in werden! Bewirb Dich jetzt

Haushaltshilfe bei Krebs – Unterstützung über die Krankenkasse

Aufwärts Familienhilfe e. V. unterstützt Dich im Alltag, wenn eine Krebserkrankung oder Chemotherapie Deine Kräfte bindet und Entlastung notwendig ist.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

in Schwangerschaft oder nach der Geburt

während oder nach einer Erkrankung / OP

unbürokratische Unterstützung

zum Kontaktformular

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

in Schwangerschaft oder nach der Geburt

während oder nach einer Erkrankung / OP

unbürokratische Unterstützung

Eine Krebserkrankung stellt den Alltag oft plötzlich auf den Kopf. Therapien wie Chemotherapie, Bestrahlung oder operative Eingriffe kosten Kraft – körperlich wie emotional.
Wenn der Haushalt vorübergehend nicht selbst bewältigt werden kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei einer Krebserkrankung?

Eine Haushaltshilfe bei einer Krebserkrankung kannst Du beantragen, wenn Du Deinen Haushalt aufgrund der Erkrankung oder der Krebstherapie vorübergehend nicht selbst führen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Die rechtliche Grundlage bildet § 38 Abs. 1 SGB V.


Der Anspruch besteht insbesondere, wenn:

  • eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde und der Alltag dadurch erheblich eingeschränkt ist
  • Du Dich in einer Chemotherapie, Bestrahlung oder kombinierten Krebstherapie befindest
  • starke Erschöpfung, Fatigue, Übelkeit oder Nebenwirkungen der Behandlung auftreten
  • ein Krankenhaus-, Klinik- oder Rehaaufenthalt erfolgt oder kürzlich erfolgt ist
  • nach einer Operation im Rahmen der Krebsbehandlung eine Haushaltsführung nicht möglich ist
  • zusätzlich Kinder im Haushalt leben, die versorgt werden müssen

Zusätzliche Voraussetzungen können sein:

  • ein Kind unter 12 Jahren lebt im Haushalt
  • oder ein älteres bzw. behindertes Kind ist auf Unterstützung angewiesen

Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Krankenkasse auf Grundlage der individuellen Situation.

Wichtig: Der Anspruch besteht nicht, wenn bereits Pflegeleistungen mit Pflegegrad 2–5 bezogen werden.

Kosten für Haushaltshilfe bei Krebserkrankung – was übernimmt die Krankenkasse?

Die Kosten für eine Haushaltshilfe bei einer Krebserkrankung oder während einer Chemotherapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern ein Anspruch nach § 38 Abs. 1 SGB V besteht. Als Vertragspartner vieler gesetzlicher Krankenkassen rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab – Du musst nicht in Vorleistung gehen.

Zuzahlung:
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.

Zuzahlungsbefreiung:
Bei entsprechend geringem Einkommen oder bestehender Befreiung kann die Zuzahlung entfallen, sodass die Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt.

Der Antrag auf Haushaltshilfe muss bei Deiner Krankenkasse gestellt und bewilligt werden. Gerne unterstützen wir Dich bei der Antragstellung und übernehmen die Abrechnung mit der Krankenkasse.

So beantragst Du eine Haushaltshilfe bei Krebs
Schritt für Schritt

Wir wissen, dass eine Krebserkrankung und die damit verbundene Therapie eine große Belastung darstellen. Deshalb begleiten wir Dich Schritt für Schritt.

Antrag bei der Krankenkasse anfordern

Du beantragst die Haushaltshilfe direkt bei Deiner Krankenkasse.

Den Antrag erhältst Du auf der Internetseite, in der App oder telefonisch bei Deiner Krankenkasse.

Den Antrag gemeinsam ausfüllen

Wir unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags und achten auf alle formalen Anforderungen.

Im Antrag muss die einzusetzende Institution benannt werden. Spätestens hier solltest Du Kontakt zu uns aufnehmen.

Ärztliches Attest beilegen

Die Krankenkasse benötigt ein ärztliches Attest oder eine Verordnung durch Arzt oder Hebamme.

Darin wird festgehalten, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe notwendig ist.

Haushaltshilfe nach Bewilligung starten

Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse organisieren wir die passende Haushaltshilfe.


Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine andere geeignete Person im Haushalt unterstützen kann.

Wenn Du unsicher bist, ob in Deiner Situation ein Anspruch besteht, klären wir das gerne gemeinsam mit Dir.

Welche Tätigkeiten übernimmt eine Haushaltshilfe bei Krebserkrankung ? 

Im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V unterstützen wir Dich während einer Krebserkrankung oder Chemotherapie bei alltäglichen Aufgaben, die Du aufgrund der Erkrankung oder der Therapie vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst. Ziel ist es, Dich körperlich zu entlasten, Deine Heilung zu unterstützen und Deinen Alltag stabil zu halten.

🛒

Einkauf
erledigen bei einsgeschränkter Belastbarkeit

👨‍🍳

Zubereitung 
vollwertiger Mahlzeiten

🧺

Wäsche waschen und einräumen

🧹

Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)

🗄️

Ordnung im Haushalt schaffen

🤝

Alltagsentlastung Bei Erschöpfung

📮

Botengänge erledigen

🏥

Begleitung zu Kontroll- und Nachsorge-terminen

👂

emotionale Unterstützung

🛝

Entlastung bei der Kinder-betreuung

👦

Abholen der Kinder aus Kita oder Schule

🦮

sonstige kleinere Arbeiten

Gerne kannst Du bei uns anfragen, ob wir weitere Aufgaben übernehmen können. Unsere Familienhelferinnen unterstützen Dich im Alltag vor Ort. Medizinische, pflegerische oder therapeutische Tätigkeiten übernehmen wir nicht.

Umfang der Haushaltshilfe bei einer Krebserkrankung

Der Umfang der Haushaltshilfe bei Krebs richtet sich nach Deiner individuellen gesundheitlichen und familiären Situation. Maßgeblich sind unter anderem:

  • Art und Schwere der Krebserkrankung
  • aktuelle Therapieform (z. B. Chemotherapie, Bestrahlung)
  • körperliche Belastbarkeit und Erschöpfung (Fatigue)
  • bestehende Einschränkungen oder Nebenwirkungen
  • die Versorgungssituation im Haushalt (z. B. Kinder)

Die Dauer und der zeitliche Umfang der Haushaltshilfe werden von der Krankenkasse im Rahmen der Bewilligung festgelegt. Grundlage ist die ärztlich bestätigte medizinische Notwendigkeit.

In der Regel wird die Haushaltshilfe für einen begrenzten Zeitraum während der Therapie oder Genesung bewilligt. Die maximale Bewilligungsdauer beträgt bis zu 26 Wochen. Der Einsatz endet, sobald keine medizinische Notwendigkeit mehr besteht oder Du Deinen Haushalt wieder selbst führen kannst.

aufwärts
in Zahlen

Wir unterstützen Dich und Deine Familie mit verlässlicher Hilfe im Alltag – dann wenn Entlastung wirklich gebraucht wird.

5000+


Stunden erfolgreicher Hilfe

1000+

Einsätze begleitet

500+

Familien liebevoll unterstützt

Erfahrungen mit aufwärts Familienhilfe

Lia, 34, Berlin

„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts e. V. hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“

Marie, 29, Berlin

„Eine super Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit. Mir wurde sehr gut geholfen, vielen Dank.”

Luise, 31, Berlin

„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“

Eure Fragen, unsere Antworten

Die Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe, wenn Du Deinen Haushalt und die Betreuung Deiner Kinder vorübergehend nicht selbst führen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.

Voraussetzung ist, dass Du die Haushaltsführung zuvor selbst übernommen hast. Lebt eine andere geeignete Person im Haushalt, die Haushalt oder Kinderbetreuung leisten kann, besteht in der Regel kein Anspruch.

Die Krankenkasse übernimmt die Haushaltshilfe für einen zeitlich begrenzten Zeitraum und grundsätzlich für bis zu 26 Wochen.

Wie lange die Unterstützung im Einzelfall bewilligt wird, hängt von der ärztlichen Einschätzung, dem Grund der Bewilligung (z. B. Krankheit, Operation oder Schwangerschaft) sowie Deiner familiären Situation ab. Häufig erfolgt die Bewilligung zunächst für einen kürzeren Zeitraum und kann bei Bedarf mit einer erneuten ärztlichen Bescheinigung verlängert werden.

Die Anzahl der bewilligten Stunden wird individuell von der Krankenkasse festgelegt.

Sie richtet sich unter anderem nach der ärztlichen Einschätzung, Deiner familiären Situation, der Schwere der Erkrankung sowie dem Alter und der Anzahl der Kinder.
Aus unserer Erfahrung reichen Bewilligungen von wenigen Stunden pro Woche (z. B. 2 × 3 Stunden) bis hin zu mehreren Stunden täglich (z. B. 8 Stunden täglich), wenn eine besonders intensive Unterstützung notwendig ist.

Wichtig: Es gibt keine feste Stundenzahl. Bewilligt wird immer nur der Umfang, der zur vorübergehenden Entlastung erforderlich ist.

Die Krankenkasse entscheidet über Umfang und Dauer der Haushaltshilfe.

Grundlage sind:

  • die ärztliche Einschätzung
  • Anzahl und Alter der Kinder
  • Deine familiäre Situation
  • die Schwere der Erkrankung

In der Schwangerschaft und nach der Geburt fällt keine Zuzahlung an. In allen anderen Fällen beträgt die Zuzahlung 10 % der täglichen Kosten.

Die Zuzahlung liegt bei mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.

Wichtiger Hinweis:
Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Familienbruttoeinkommens, bei schwer chronisch Kranken bei 1 %.

Ja, auch Angehörige können die Haushaltshilfe übernehmen.

Übernehmen berufstätige Ehe- oder Lebenspartner, Eltern oder Verwandte bis zum zweiten Grad den Haushalt, kann die Krankenkasse deren Verdienstausfall für bis zu zwei Monate in angemessener Höhe erstatten.

Die Krankenkasse erstattet entweder den Verdienstausfall oder nachgewiesene Fahrkosten.

Entsteht kein Verdienstausfall, können Fahrkosten bis zu 48 Euro pro Tag übernommen werden.

Wichtiger Hinweis:
Bei unbezahltem Urlaub kann es zu einer Unterbrechung der Sozialversicherung kommen. In diesem Fall muss sich die betreffende Person ggf. selbst versichern.

In der Regel reicht ein Verlängerungsantrag mit einer ärztlichen Bescheinigung.

Die Bestätigung kann online oder per Post eingereicht werden.
Bitte beantrage die Verlängerung frühzeitig, idealerweise eine Woche vor Ablauf der aktuellen Bewilligung.

Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel nicht möglich.

Die Haushaltshilfe muss vor Beginn oder zeitnah beantragt und ärztlich bestätigt werden. In Ausnahmefällen kann die Krankenkasse rückwirkend entscheiden, dies liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Kasse.

Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

In vielen Fällen können wir innerhalb von 24–48 Stunden unterstützen.

Die genaue Dauer hängt von der Krankenkasse, der personellen Verfügbarkeit und offenen Formalitäten ab.

Wir arbeiten mit vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen und rechnen – je nach Bewilligung – direkt mit diesen ab.

Dazu zählen unter anderem die Techniker Krankenkasse (TK), die AOK, die BARMER, Betriebskrankenkassen (BKK), HEK, Debeka und viele weitere.
Sprich uns gerne an, um zu klären, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.

Nein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Die Kostenübernahme und Abrechnung unterscheiden sich je nach Versicherung. Wir beraten Dich gerne individuell.

In der Regel organisieren wir als beauftragter Träger die Haushaltshilfe.

Wünsche können – soweit möglich – berücksichtigt werden, ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht jedoch nicht. Ziel ist es, schnell und zuverlässig Unterstützung sicherzustellen.

Die Haushaltshilfe übernimmt keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Grund- oder Behandlungspflege
  • medizinische Versorgung
  • therapeutische oder psychosoziale Beratung
  • umfassende Renovierungs- oder Grundreinigungsarbeiten

Die Haushaltshilfe unterstützt ausschließlich bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt und bei der Kinderbetreuung, wie sie zuvor selbst übernommen wurden.

Ist der Anspruch über die Krankenkasse ausgeschöpft, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt als Kostenträger in Frage kommen.

Gerne beraten wir Dich zu möglichen Alternativen und nächsten Schritten.

Aktuell unterstützen wir Familien berlinweit sowie in Potsdam und im Berliner Umland.

Eine Ausweitung unseres Einsatzgebietes ist derzeit geplant. Sprich uns gerne an, ob wir auch in Deiner Region im Aufbau sind.

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir freuen uns Dich in Berlin zu unterstützen

oder

ruf uns direkt an!
(0157) 315 43 513 oder

(030) 303 400 64

oder

ruf uns direkt an!
(0157) 315 43 513

(030) 303 400 64