Depressionen können den Alltag massiv beeinträchtigen. Selbst einfache Aufgaben können in belastenden Phasen zu viel werden. Wenn Du Deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst führen kannst, kann eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse entlasten. Wir begleiten Dich dabei – respektvoll, diskret und Schritt für Schritt.
Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei psychischer Erkrankung?
Eine Haushaltshilfe bei psychischer Erkrankung kannst Du beantragen, wenn Du Deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder längerfristig nicht selbst führen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Die rechtliche Grundlage bildet § 38 Abs. 1 SGB V.
Ein Anspruch besteht insbesondere bei:
- ärztlich diagnostizierter psychischer Erkrankung
- Depression oder depressiven Episoden
- Burnout oder starker psychischer Erschöpfung
- Angststörungen oder anderen psychischen Belastungen
- eingeschränkter Belastbarkeit im Alltag
- stationärer oder teilstationärer Behandlung
Zusätzliche Voraussetzungen können sein:
- ein Kind unter 12 Jahren lebt im Haushalt
- oder ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf lebt im Haushalt
Haushaltshilfe bei Depressionen
Depressionen können den Alltag massiv beeinträchtigen. Selbst einfache Aufgaben können in belastenden Phasen zu viel werden. Wenn Du Deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst führen kannst, kann eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse entlasten. Wir begleiten Dich dabei – respektvoll, diskret und Schritt für Schritt.
Haushaltshilfe bei Burnout
Ein Burnout kann zu starker Erschöpfung, Antriebslosigkeit und Überforderung im Alltag führen. Wenn der Haushalt vorübergehend nicht selbst geführt werden kann, ist eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse möglich – vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Einschätzung vor.
Haushaltshilfe bei weiteren psychischen Erkrankungen
Auch bei anderen psychischen Erkrankungen kann eine Haushaltshilfe entlasten, wenn der Alltag krankheitsbedingt nicht bewältigt werden kann. Entscheidend ist die individuelle Situation und die ärztliche Beurteilung.
Wichtig: Der Anspruch besteht nicht, wenn bereits Pflegeleistungen mit Pflegegrad 2–5 bezogen werden.
Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Krankenkasse auf Grundlage der individuellen Situation.
Kosten für Haushaltshilfe bei psychischer Erkrankung – was übernimmt die Krankenkasse?
Die Kosten für eine Haushaltshilfe bei Depressionen, Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern ein Anspruch nach § 38 Abs. 1 SGB V besteht. Als Vertragspartner vieler gesetzlicher Krankenkassen rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab – Du musst nicht in Vorleistung gehen.
Zuzahlung:
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
Zuzahlungsbefreiung:
Bei entsprechend geringem Einkommen oder bestehender Befreiung kann die Zuzahlung entfallen, sodass die Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt.
Der Antrag auf Haushaltshilfe muss bei Deiner Krankenkasse gestellt und bewilligt werden. Gerne unterstützen wir Dich bei der Antragstellung und übernehmen die Abrechnung mit der Krankenkasse.
So beantragst Du eine Haushaltshilfe bei psychischer Erkrankung
Schritt für Schritt
Gerade bei psychischen Erkrankungen kann Organisation zusätzliche Kraft kosten. Deshalb begleiten wir Dich Schritt für Schritt.
Antrag bei der Krankenkasse anfordern
Du beantragst die Haushaltshilfe direkt bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag erhältst Du auf der Internetseite, in der App oder telefonisch bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag gemeinsam ausfüllen
Wir unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags und achten auf alle formalen Anforderungen.
Im Antrag muss die einzusetzende Institution benannt werden. Spätestens hier solltest Du Kontakt zu uns aufnehmen.
Ärztliches Attest beilegen
Die Krankenkasse benötigt ein ärztliches Attest oder eine Verordnung durch Arzt oder Hebamme.
Darin wird festgehalten, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe notwendig ist.
Haushaltshilfe nach Bewilligung starten
Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse organisieren wir die passende Haushaltshilfe.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine andere geeignete Person im Haushalt unterstützen kann.
Wenn Du unsicher bist, ob in Deiner Situation ein Anspruch besteht, klären wir das gerne gemeinsam mit Dir.
Welche Tätigkeiten übernimmt eine Haushaltshilfe bei psychischen Erkrankungen?
Im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V unterstützen wir Dich bei alltäglichen Aufgaben, die Du aufgrund der Erkrankung nicht selbst übernehmen kannst. Ziel ist Entlastung, Stabilisierung und Unterstützung im Alltag.
Einkauf
erledigen
Zubereitung vollwertiger Mahlzeiten
Wäsche waschen und einräumen
Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)
Ordnung im Haushalt schaffen
Alltagsentlastung bei psychischer Erschöpfung
Botengänge erledigen
Begleitung zu Kontroll- und Nachsorge-terminen
emotionale Unterstützung
Entlastung bei der Kinder-betreuung
Abholen der Kinder aus Kita oder Schule
sonstige kleinere Arbeiten
Gerne kannst Du bei uns anfragen, ob wir weitere Aufgaben übernehmen können. Unsere Familienhelferinnen unterstützen Dich im Alltag vor Ort. Medizinische, pflegerische oder therapeutische Tätigkeiten übernehmen wir nicht.
Umfang der Haushaltshilfe bei psychischer Erkrankung
Der Umfang der Haushaltshilfe bei psychischen Erkrankungen richtet sich nach Deiner individuellen gesundheitlichen und familiären Situation. Maßgeblich sind unter anderem:
- Schweregrad der Depression bzw. der psychischen Erkrankung
- aktuelle psychische Belastbarkeit
- Dauer der Erkrankung
- Häufigkeit und Intensität von Erschöpfungsphasen
- bestehende Einschränkungen
- Versorgungssituation im Haushalt (z. B. Kinder)
Die Dauer und der zeitliche Umfang der Haushaltshilfe werden von der Krankenkasse im Rahmen der Bewilligung festgelegt. Grundlage ist die ärztlich bestätigte medizinische Notwendigkeit.
In der Regel wird die Haushaltshilfe für einen begrenzten Zeitraum während der Genesung bewilligt. Die maximale Bewilligungsdauer beträgt bis zu 26 Wochen. Der Einsatz endet, sobald keine medizinische Notwendigkeit mehr besteht oder Du Deinen Haushalt wieder selbst führen kannst.
aufwärts
in Zahlen
Wir unterstützen Dich und Deine Familie mit verlässlicher Hilfe im Alltag – dann wenn Entlastung wirklich gebraucht wird.
5000+
Stunden erfolgreicher Hilfe
1000+
Einsätze begleitet
500+
Familien liebevoll unterstützt
Erfahrungen mit aufwärts Familienhilfe
Lia, 34, Berlin
„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts e. V. hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“
Marie, 29, Berlin
„Eine super Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit. Mir wurde sehr gut geholfen, vielen Dank.”
Luise, 31, Berlin
„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“
Eure Fragen, unsere Antworten
Die Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe, wenn Du Deinen Haushalt und die Betreuung Deiner Kinder vorübergehend nicht selbst führen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
Voraussetzung ist, dass Du die Haushaltsführung zuvor selbst übernommen hast. Lebt eine andere geeignete Person im Haushalt, die Haushalt oder Kinderbetreuung leisten kann, besteht in der Regel kein Anspruch.
Die Krankenkasse übernimmt die Haushaltshilfe für einen zeitlich begrenzten Zeitraum und grundsätzlich für bis zu 26 Wochen.
Wie lange die Unterstützung im Einzelfall bewilligt wird, hängt von der ärztlichen Einschätzung, dem Grund der Bewilligung (z. B. Krankheit, Operation oder Schwangerschaft) sowie Deiner familiären Situation ab. Häufig erfolgt die Bewilligung zunächst für einen kürzeren Zeitraum und kann bei Bedarf mit einer erneuten ärztlichen Bescheinigung verlängert werden.
Die Anzahl der bewilligten Stunden wird individuell von der Krankenkasse festgelegt.
Sie richtet sich unter anderem nach der ärztlichen Einschätzung, Deiner familiären Situation, der Schwere der Erkrankung sowie dem Alter und der Anzahl der Kinder.
Aus unserer Erfahrung reichen Bewilligungen von wenigen Stunden pro Woche (z. B. 2 × 3 Stunden) bis hin zu mehreren Stunden täglich (z. B. 8 Stunden täglich), wenn eine besonders intensive Unterstützung notwendig ist.
Wichtig: Es gibt keine feste Stundenzahl. Bewilligt wird immer nur der Umfang, der zur vorübergehenden Entlastung erforderlich ist.
Die Krankenkasse entscheidet über Umfang und Dauer der Haushaltshilfe.
Grundlage sind:
- die ärztliche Einschätzung
- Anzahl und Alter der Kinder
- Deine familiäre Situation
- die Schwere der Erkrankung
In der Schwangerschaft und nach der Geburt fällt keine Zuzahlung an. In allen anderen Fällen beträgt die Zuzahlung 10 % der täglichen Kosten.
Die Zuzahlung liegt bei mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
Wichtiger Hinweis:
Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Familienbruttoeinkommens, bei schwer chronisch Kranken bei 1 %.
Ja, auch Angehörige können die Haushaltshilfe übernehmen.
Übernehmen berufstätige Ehe- oder Lebenspartner, Eltern oder Verwandte bis zum zweiten Grad den Haushalt, kann die Krankenkasse deren Verdienstausfall für bis zu zwei Monate in angemessener Höhe erstatten.
Die Krankenkasse erstattet entweder den Verdienstausfall oder nachgewiesene Fahrkosten.
Entsteht kein Verdienstausfall, können Fahrkosten bis zu 48 Euro pro Tag übernommen werden.
Wichtiger Hinweis:
Bei unbezahltem Urlaub kann es zu einer Unterbrechung der Sozialversicherung kommen. In diesem Fall muss sich die betreffende Person ggf. selbst versichern.
In der Regel reicht ein Verlängerungsantrag mit einer ärztlichen Bescheinigung.
Die Bestätigung kann online oder per Post eingereicht werden.
Bitte beantrage die Verlängerung frühzeitig, idealerweise eine Woche vor Ablauf der aktuellen Bewilligung.
Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel nicht möglich.
Die Haushaltshilfe muss vor Beginn oder zeitnah beantragt und ärztlich bestätigt werden. In Ausnahmefällen kann die Krankenkasse rückwirkend entscheiden, dies liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Kasse.
Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
In vielen Fällen können wir innerhalb von 24–48 Stunden unterstützen.
Die genaue Dauer hängt von der Krankenkasse, der personellen Verfügbarkeit und offenen Formalitäten ab.
Wir arbeiten mit vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen und rechnen – je nach Bewilligung – direkt mit diesen ab.
Dazu zählen unter anderem die Techniker Krankenkasse (TK), die AOK, die BARMER, Betriebskrankenkassen (BKK), HEK, Debeka und viele weitere.
Sprich uns gerne an, um zu klären, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.
Nein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Kostenübernahme und Abrechnung unterscheiden sich je nach Versicherung. Wir beraten Dich gerne individuell.
In der Regel organisieren wir als beauftragter Träger die Haushaltshilfe.
Wünsche können – soweit möglich – berücksichtigt werden, ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht jedoch nicht. Ziel ist es, schnell und zuverlässig Unterstützung sicherzustellen.
Die Haushaltshilfe übernimmt keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten.
Dazu gehören unter anderem:
- Grund- oder Behandlungspflege
- medizinische Versorgung
- therapeutische oder psychosoziale Beratung
- umfassende Renovierungs- oder Grundreinigungsarbeiten
Die Haushaltshilfe unterstützt ausschließlich bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt und bei der Kinderbetreuung, wie sie zuvor selbst übernommen wurden.
Ist der Anspruch über die Krankenkasse ausgeschöpft, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt als Kostenträger in Frage kommen.
Gerne beraten wir Dich zu möglichen Alternativen und nächsten Schritten.
Aktuell unterstützen wir Familien berlinweit sowie in Potsdam und im Berliner Umland.
Eine Ausweitung unseres Einsatzgebietes ist derzeit geplant. Sprich uns gerne an, ob wir auch in Deiner Region im Aufbau sind.