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Mütterpflege in Berlin

Alltagsnahe Unterstützung für Mütter in Schwangerschaft, Wochenbett und nach der Geburt – entlastend, begleitend und auf die individuelle Situation abgestimmt.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

in Schwangerschaft oder nach der Geburt

während oder nach einer Erkrankung / OP

unbürokratische Unterstützung

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Was ist eine Mütterpflegerin

Eine Mütterpflegerin unterstützt Frauen in der Zeit rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bei der Bewältigung des Alltags. Sie bietet emotionale Stabilität und alltagsnahe Unterstützung in einer Phase, in der körperliche Erholung und seelische Stärkung zentral sind.
Dazu gehören unter anderem praktische Hilfe im Haushalt, Unterstützung im Umgang mit dem Neugeborenen, emotionale Begleitung im Wochenbett sowie die Förderung einer gesunden Ernährung und Tagesstruktur.
Mütterpflegerinnen übernehmen keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten. Sie arbeiten ergänzend zur Hebamme und ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Versorgung. Ihr Schwerpunkt liegt auf alltagsnaher Unterstützung, Begleitung und Fürsorge für die Mutter.
Ziel der Mütterpflege ist es, die Mutter zu stärken, den Familienalltag zu stabilisieren und Raum für Erholung, Bindung und seelische Entlastung zu schaffen.

Herkunft und Bedeutung der Mütterpflege

Die Tradition der Mütterpflege reicht bis in die frühen Zeiten der Menschheitsgeschichte zurück und findet sich in vielen Kulturen weltweit. Schwangere Frauen und frischgebackene Mütter wurden stets von anderen Frauen begleitet, umsorgt und unterstützt, während sie sich körperlich erholten und in ihre neue Rolle als Mutter hineinwuchsen.
Heute leben viele Frauen weit entfernt von ihren Familien. Großfamilien und eine unterstützende Gemeinschaft sind häufig nicht mehr vorhanden. Viele Mütter stehen vor der Herausforderung, Kindererziehung, Haushalt und berufliche Anforderungen allein oder mit wenig Unterstützung bewältigen zu müssen. Der gesellschaftliche Druck, all diesen Anforderungen gleichzeitig gerecht zu werden, ist entsprechend hoch.
Die Zeit rund um Schwangerschaft, Geburt und das erste Lebensjahr eines Kindes zählt zu den intensivsten Phasen im Leben einer Frau. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, Unterstützung anzunehmen, Entlastung zu erfahren und sich nicht allein zu fühlen.

Gründe für die Unterstützung durch Mütterpflege während Schwangerschaft und Wochenbett

Die Notwendigkeit einer Unterstützung durch Mütterpflege kann unterschiedliche Gründe haben. Sowohl während der Schwangerschaft als auch im Wochenbett kann es Situationen geben, in denen der Alltag vorübergehend nicht allein bewältigt werden kann und Entlastung sinnvoll ist.

Typische Gründe für eine Beantragung können unter anderem sein:

  • eine Risikoschwangerschaft
  • starke Schwangerschaftsbeschwerden, z. B. Hyperemesis gravidarum
  • vorzeitige Wehen
  • Gebärmutterhalsschwäche
  • Mehrlingsschwangerschaft und -geburt, z. B. Zwillingen oder Drillingen
  • Geburtskomplikationen oder ein schwieriger Geburtsverlauf
  • Kaiserschnitt oder operative Entbindung
  • Verzögerte Wundheilung oder körperliche Erschöpfung
  • Starker Blutverlust nach der Geburt
  • Psychische Belastungen oder Krisensituationen
  • Postnatale Depression / Wochenbettdepression
  • Stillprobleme oder Stillbelastungen, wie Brustentzündung oder Milchstau

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich ist immer die individuelle Situation der Mutter und die ärztliche Einschätzung im Rahmen der Beantragung.

Kosten der Mütterpflege – was übernimmt die Krankenkasse?

Die Unterstützung durch eine Mütterpflegerin wird von den Krankenkassen nicht als eigenständige Leistung geführt. Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, die bei der Krankenkasse beantragt wird.
Als Vertragspartner vieler gesetzlicher Krankenkassen rechnen wir die bewilligte Haushaltshilfe direkt mit der Krankenkasse ab. Während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes bist Du von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, so dass für Dich in der Regel keine Kosten entstehen.

So beantragst Du eine Haushaltshilfe bei Deiner Krankenkasse
Schritt für Schritt

Wir wissen, dass dieser Weg in einer belastenden Situation stattfindet – deshalb begleiten wir Dich Schritt für Schritt.

Antrag bei der Krankenkasse anfordern

Du beantragst die Haushaltshilfe direkt bei Deiner Krankenkasse.

Den Antrag erhältst Du auf der Internetseite, in der App oder telefonisch bei Deiner Krankenkasse.

Den Antrag gemeinsam ausfüllen

Wir unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags und achten auf alle formalen Anforderungen.

Im Antrag muss die einzusetzende Institution benannt werden. Spätestens hier solltest Du Kontakt zu uns aufnehmen.

Ärztliches Attest beilegen

Die Krankenkasse benötigt ein ärztliches Attest oder eine Verordnung durch Arzt oder Hebamme.

Darin wird festgehalten, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe notwendig ist.

Haushaltshilfe nach Bewilligung starten

Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse organisieren wir die passende Haushaltshilfe.


Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine andere geeignete Person im Haushalt unterstützen kann.

Wenn Du unsicher bist, ob in Deiner Situation ein Anspruch besteht, klären wir das gerne gemeinsam mit Dir.

Welche Tätigkeiten übernimmt eine Mütterpflegerin?

Die folgenden Tätigkeiten werden im Rahmen der bewilligten Haushaltshilfe erbracht und orientieren sich an den Bedürfnissen von Mutter und Familie in dieser besonderen Phase.

🍼

Entlastung im Alltag rund um das Stillen

👶

Unterstützung mit dem Neugeborenen

🧺

Wäsche waschen und einräumen

☀️

Spaziergänge mit dem Baby

🛒

Einkauf
erledigen

👨‍🍳

Zubereitung 
stillfreundlicher vollwertiger Speisen

🤝

Hilfe
im Alltag

👂

Alltagsnahe Unterstützung in emotional belastenden Situationen

🏥

Begleitung zu Arztterminen

🛝

Kinder-betreuung / Beschäftigung mit Kindern

📮

Botengänge erledigen

🗄️

Ordnung in 
der Wohnung schaffen

🧹

Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)

👦

Abholen der Kinder aus Kita oder Schule

🦮

sonstige kleinere Arbeiten

Gerne kannst Du bei uns anfragen, ob wir weitere Aufgaben übernehmen können. Unsere Familienhelferinnen unterstützen Dich im Alltag vor Ort.
Die Mütterpflege ergänzt die Leistungen der Hebamme, ersetzt diese jedoch nicht. Medizinische Tätigkeiten oder Einschätzungen übernehmen wir nicht.

Umfang der Mütterpflege?

Der Umfang der Mütterpflege richtet sich nach Deiner individuellen Situation. Maßgeblich sind unter anderem Deine körperliche Belastbarkeit, der Verlauf von Schwangerschaft und Wochenbett sowie die familiäre Situation im Haushalt.

Die Dauer und der zeitliche Umfang der Unterstützung werden im Rahmen der Bewilligung der Haushaltshilfe durch die Krankenkasse festgelegt. Die Unterstützung kann sich über einen Zeitraum von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten erstrecken. Die Haushaltshilfe endet, sobald keine medizinische Notwendigkeit mehr besteht.

Viele Familien vertrauen uns seit Jahren in sensiblen Lebensphasen wie Schwangerschaft und Wochenbett.

aufwärts
in Zahlen  

Wir unterstützen Dich und Deine Familie mit verlässlicher Hilfe im Alltag – dann wenn Entlastung wirklich gebraucht wird.

5000+


Stunden erfolgreicher Hilfe

1000+

Einsätze begleitet

500+

Familien liebevoll unterstützt

Erfahrungen mit aufwärts Familienhilfe

Lia, 34, Berlin

„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts e. V. hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“

Marie, 29, Berlin

„Eine super Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit. Mir wurde sehr gut geholfen, vielen Dank.”

Luise, 31, Berlin

„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“

Eure Fragen,
unsere Antworten

Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, musst Du alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Deiner Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, werden die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht übernommen.

Sofern Dein berufstätiger Ehe-/Lebenspartner, Deine Eltern oder andere Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad Deinen Haushalt weiterführen, übernimmt die Krankenkasse deren Verdienstausfall für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.
Sollte kein Verdienstausfall entstehen, dann erstattet die Krankenkasse die nachgewiesenen Fahrkosten in Höhe von maximal 48 Euro pro Tag.

Wichtiger Hinweis: Wenn Dein Ehemann oder die Familie unbezahlten Urlaub genommen haben, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen. Eventuell muss derjeniege sich dann selbst um seine Versicherung kümmern und für diese dann auch Beiträge zahlen.

Benötigst Du die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, musst Du nichts zuzahlen. In allen anderen Fällen, fallen für Dich Zuzahlungen an. Sie betragen 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, für die Tage, an denen die Haushaltshilfe zu Dir kommt. 

Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr musst Du nur Zuzahlungen bis zu Deiner individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Deiner jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.

Die zeitliche Unterstützung mit einer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • der Einschätzung Deines Arztes / Deiner Ärztin,
  • Deinem bisherigen Alltag,
  • der Schwere Deiner Erkrankung,
  • der Anzahl Deiner Kinder und deren Alter

Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung der Krankenkasse mit ein. 

Bei einem Verlängerungsantrag reicht es, wenn Du der Krankenkasse die Bestätigung Deines Arztes / Deiner Ärztin einfach online oder per Post zuschickst.

Bitte beantragen die Verlängerung frühzeitig – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für die aktuelle Haushaltshilfe endet.

Die Leistung Haushaltshilfe/ Kinderbetreuung steht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Wenn Du weitere Unterstützung benötigst, kommt möglicherweise das Jugendamt als Kostenträger in Frage.

Wir arbeiten mit vielen Krankenkassen zusammen und können direkt mit diesen abrechnen. Unter anderem sind dies Die Techniker Krankenkasse (TK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die HEK, die Debeka und viele weitere Krankenkassen. Frag uns gerne, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.

Nein, Du musst nicht gesetzlich versichert sein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Sprich uns gerne an.

Wir versuchen immer Euch schnellstmöglichst innerhalb von 24-48h zu unterstützen. Je nach Krankenkasse, personeller Verfügbarkeit und noch zu klärenden Einzelheiten kann es manchmal aber auch länger dauern.

Wir sind berlinweit für Dich tätig. Des weiteren übernehmen wir auch in Potsdam und den Randgebieten Berlin/Brandenburgs die Einsätze.

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