Hilfe annehmen darf leicht sein
Manchmal kommt alles gleichzeitig: eine Erkrankung, eine Schwangerschaft, eine Operation oder einfach eine Phase, in der nichts mehr geht. Genau dann sind wir da.
Aufwärts Familienhilfe begleitet Dich unbürokratisch und mit einem offenen Ohr. Gemeinsam schauen wir, welche Hilfe für Dich möglich ist.
Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse?
Operation oder Unfall
Bei vorübergehender körperlicher Einschränkung.
Zum Beispiel bei Beinbruch, Armbruch oder nach einer Operation.
Krankheit
Bei schwerer Erkrankung mit vorübergehender Einschränkung.
Zum Beispiel bei Krebserkrankung, Depression, Burnout oder ME/CFS.
Schwangerschaft und Geburt
Bei Einschränkungen während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung.
Zum Beispiel bei Risikoschwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft oder im Wochenbett. Voraussetzung ist, dass keine andere geeignete Person im Haushalt unterstützen kann (z. B. durch Berufstätigkeit oder eigene Einschränkungen).
Kur- oder Klinikaufenhalt
Bei vorübergehender Abwesenheit durch medizinische Behandlung. Wenn während eines Kur- oder Klinikaufenthalts Haushalt oder Kinderbetreuung nicht sichergestellt sind.
Hinweis: In der Regel besteht kein Anspruch, wenn eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2–5 vorliegt.
So beantragst Du eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Schritt für Schritt
Wir wissen, dass dieser Weg in einer belastenden Situation stattfindet – deshalb begleiten wir Dich Schritt für Schritt.
Antrag bei der Krankenkasse anfordern
Du beantragst die Haushaltshilfe direkt bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag erhältst Du auf der Internetseite, in der App oder telefonisch bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag gemeinsam ausfüllen
Wir unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags und achten auf alle formalen Anforderungen.
Im Antrag muss die einzusetzende Institution benannt werden. Spätestens hier solltest Du Kontakt zu uns aufnehmen.
Ärztliches Attest beilegen
Die Krankenkasse benötigt ein ärztliches Attest oder eine Verordnung durch Arzt oder Hebamme.
Darin wird festgehalten, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe notwendig ist.
Haushaltshilfe nach Bewilligung starten
Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse organisieren wir die passende Haushaltshilfe.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine andere geeignete Person im Haushalt unterstützen kann.
Wenn Du unsicher bist, ob in Deiner Situation ein Anspruch besteht, klären wir das gerne gemeinsam mit Dir.
Tätigkeiten der Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Im Rahmen der Haushaltshilfe unterstützen wir Dich bei alltäglichen Aufgaben, die Du vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst.
Einkauf
erledigen
Zubereitung vollwertiger Speisen
Wäsche waschen und einräumen
Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)
Ordnung in der Wohnung schaffen
Unterstützung im Haushalt
Botengänge erledigen
Begleitende Unterstützung bei Arztterminen
begleitende Unterstützung im Alltag
Kinder-betreuung / Beschäftigung mit Kindern
Abholen der Kinder aus Kita oder Schule
sonstige kleinere Arbeiten
Der genaue Umfang richtet sich nach der Bewilligung der Krankenkasse.
Warum uns dieses Thema am Herzen liegt
Unsere Geschichte ist geprägt von persönlichen Erfahrungen und dem starken Wunsch, anderen Familien in schwierigen Lebenssituationen zu helfen. Unsere Gründerin und Initiatorin von aufwärts Familienhilfe, Anja Lehrke, Mutter von zwei Kindern, war selbst Alleinerziehende und hat die Herausforderungen des Lebens aus erster Hand erfahren. In dieser Zeit wurde ihr deutlich, wie wichtig es ist, nicht allein zu sein und Hilfe zu finden. Aus dieser persönlichen Erfahrung heraus entstand der Entschluss eine Organisation zu gründen, die Familien in Notlagen umfassend unterstützt.
Als gemeinnützige Organisation setzen wir uns leidenschaftlich dafür ein, Familien in ihrer Not beizustehen und sie auf ihrem Weg in schwierigen Situationen zu begleiten. Wir verstehen die vielfältigen Herausforderungen, mit denen Familien konfrontiert sind, sei es durch eine Schwangerschaft, die Geburt eines Kindes, körperliche und psychische Beeinträchtigungen, familiäre Krisen oder andere Belastungen des Alltags. Unser Ziel ist es, diesen Familien eine helfende Hand zu reichen und sie dabei zu unterstützen, ihre Lebenssituation zu verbessern.
Unser Engagement erstreckt sich dabei über den gesamten Prozess: von der Beratung, der ersten Beantragung bis hin zur Bereitstellung einer geeigneten Haushaltshilfe und der anschließenden Abrechnung mit den Krankenkassen. Unser Ziel ist es, den Familien in Notsituationen eine ganzheitliche und umfassende Hilfe zu bieten.
Wir sind dankbar für die Möglichkeit, einen positiven Unterschied im Leben von Familien zu bewirken, und freuen uns darauf an Eurer Seite zu stehen.
aufwärts
in Zahlen
Wir unterstützen Dich und Deine Familie mit verlässlicher Hilfe im Alltag – dann, wenn Entlastung wirklich gebraucht wird.
5000+
Stunden erfolgreicher Hilfe
1000+
Einsätze begleitet
500+
Familien liebevoll unterstützt

Erfahrungen mit aufwärts Familienhilfe
Lia aus Berlin:
„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“
K.G. aus Berlin:
„Ich brauchte aufgrund einer Hochrisikoschwangerschaft meines 4. Kindes Hilfe im Haushalt, da ich nichts mehr machen durfte. Ich kam durch meine Krankenkasse auf die aufwärts Familienhilfe. Dort schrieb ich eine Mail und es wurde in kürzester Zeit geantwortet! Wir hatten mehrere Wochen L. bei uns daheim und wir sind sehr zufrieden und glücklich mit ihr gewesen! Auch die Kommunikation zur Firma war super lieb, hilfsbereit als man Probleme mit dem MDK hatte! Ich kann diese Hilfe definitiv empfehlen!”
Luise aus Berlin:
„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“
So unterschiedlich können die Gründe für eine Haushalthilfe sein
Bettruhe in der Schwangerschaft: Als eine Mutter aufgrund einer Risikoschwangerschaft mehrere Wochen liegen musste, standen Ihr Alltag und die Versorgung ihrer beiden Kinder plötzlich auf dem Kopf. Unsere Haushaltshilfe F. half dabei, die Familie bis zur Geburt, durch Abholung der Kinder aus der Kita und die Übernahme aller im Haushalt anfallenden Arbeiten, zu entlasten.
Wenn nach der Geburt nichts mehr geht: Nach einem Kaiserschnitt war die Versorgung des Babys möglich, Haushalt und Geschwisterkind konnten jedoch nicht gleichzeitig bewältigt werden. Unsere Haushaltshilfe M. entlastete die Familie in den ersten Wochen nach der Geburt.
Armbruch: Nach einem Armbruch konnte eine Frau viele alltägliche Aufgaben nicht mehr selbst erledigen. Vor allem einkaufen gehen, Wäsche aufhängen und kochen fielen ihr schwer. Unsere Alltagshelferin J. unterstützte bis der Arm wieder belastbar war.
Kraft für das Wesentliche: Während einer Krebsbehandlung fehlte die Kraft für Haushalt und Alltagsaufgaben. Unsere Haushaltshilfe T. sorgte vor allem in den Zeiten der Chemotherapie, durch kochen, putzen und Beschäftigung mit den Kindern, dafür, dass die Familie weiterhin gut versorgt ist und sie sich auf ihre Genesung konzentrieren konnte.
Doppelte Freude, doppelte Herausforderung: Nach der Geburt von Zwillingen wurde der Alltag schnell zur Herausforderung. Unser Mütterpflegerin A. unterstützte bei der Babyversorgung, wiegte ein Baby, wenn das andere stillte, hielt die Babys damit die junge Mutter sich duschen konnte und war eine unterstützende 3. und 4. Hand im Haushalt.
Knieoperation: Nach einer Knieoperation war die Treppe zum Keller um die Wäsche zu machen eine große Herausforderung. Auch längeres Stehen war zunächst nicht möglich. Unsere Familienhelferin S. unterstützte beim Einkaufen, Kochen und bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt.
Eure Fragen, unsere Antworten
Die Krankenkasse kann eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn Du Deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass Du den Haushalt vor Beginn des Unterstützungsbedarfs selbst geführt hast. Lebt eine andere Person im Haushalt, die den Haushalt tatsächlich weiterführen kann, kann dies einem Anspruch entgegenstehen.
Ein Anspruch kann zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation sowie im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bestehen. Welche Voraussetzungen genau gelten, hängt vom jeweiligen Grund für die Haushaltshilfe ab.
Eine Haushaltshilfe beantragst Du direkt bei Deiner Krankenkasse. In der Regel benötigt die Krankenkasse einen Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum und in welchem Umfang Du Deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst.
Am besten stellst Du den Antrag möglichst frühzeitig. Aufwärts Familienhilfe unterstützt Dich gerne bei der Antragstellung und kann nach Bewilligung direkt mit vielen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Wenn du wissen möchtest, wie die Antragstellung bei deiner Krankenkasse genau funktioniert, findest du auf dem Bundesportal des GKV-Spitzenverbands weitere Informationen und Links zu den Antragsformularen.
In der Regel ja. Die Krankenkasse benötigt eine ärztliche Bescheinigung, um beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang eine Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist.
Darin sollte nicht nur die Erkrankung bzw. der medizinische Grund genannt werden. Wichtig ist vor allem, dass nachvollziehbar wird, warum Du Deinen Haushalt und gegebenenfalls die Betreuung Deiner Kinder derzeit nicht oder nur eingeschränkt übernehmen kannst und wie lange die Einschränkung voraussichtlich besteht.
Wenn die Krankenkasse die Haushaltshilfe bewilligt, übernimmt sie die Kosten im genehmigten Umfang.
Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt keine Zuzahlung an. In anderen Fällen beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
Gut zu wissen: Für gesetzliche Zuzahlungen gibt es eine jährliche Belastungsgrenze. Sie beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Versicherte, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, kann die Belastungsgrenze bei 1 % liegen. Bei der Berechnung können unter anderem Freibeträge für im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige und Kinder berücksichtigt werden.
Ist die persönliche Belastungsgrenze erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres beantragt werden.
Wichtig ist, dass Umfang und Kostenübernahme vor Beginn der Haushaltshilfe mit der Krankenkasse geklärt sind. Wird mehr Unterstützung in Anspruch genommen als bewilligt oder entstehen Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können diese gegebenenfalls selbst zu tragen sein.
Bei aufwärts klären wir deshalb vor Beginn des Einsatzes, in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse vorliegt.
Die Anzahl der bewilligten Stunden wird individuell von der Krankenkasse festgelegt.
Sie richtet sich unter anderem nach der ärztlichen Einschätzung, Deinem konkreten Unterstützungsbedarf und Deiner familiären Situation, zum Beispiel dem Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder.
Aus unserer Erfahrung kann der bewilligte Umfang sehr unterschiedlich sein: Wir erleben Bewilligungen von wenigen Stunden pro Woche (z. B. 2 × 3 Stunden) bis hin zu mehreren Stunden täglich (z. B. 8 Stunden täglich), wenn eine entsprechend intensive Unterstützung erforderlich ist.
Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Entscheidend ist der im Einzelfall festgestellte Bedarf und der von der Krankenkasse bewilligte Umfang.
Eine Haushaltshilfe unterstützt Dich bei den Aufgaben, die Du aufgrund Deiner gesundheitlichen Situation vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Einkaufen und Besorgungen
- Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
- Reinigung und Ordnung im Haushalt
- Wäsche waschen und weitere notwendige Haushaltsarbeiten
- Betreuung und Versorgung der Kinder
- Begleitung oder das Bringen und Abholen von Kindern, beispielsweise von Kita oder Schule
Welche Aufgaben konkret übernommen werden, richtet sich nach Deinem individuellen Unterstützungsbedarf und dem bewilligten Umfang der Haushaltshilfe.
Wenn Du Unterstützung benötigst, kannst Du Dich direkt bei uns melden. Wir besprechen zunächst Deine Situation, Deinen Unterstützungsbedarf und den gewünschten Zeitraum.
Anschließend klären wir mit Dir, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse erfolgen kann. Sobald die notwendigen Formalitäten geklärt sind, schauen wir nach einer passenden Betreuungsperson, die zeitlich und örtlich zu Deinem Einsatz passt.
Vor dem Start stimmen wir die wichtigsten Aufgaben und Rahmenbedingungen mit Dir ab. Während des Einsatzes bleibt aufwärts Dein Ansprechpartner, wenn Fragen entstehen oder sich etwas verändert.
Ja, in vielen Fällen können wir direkt mit Deiner Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung abrechnen.
Wir rechnen regelmäßig mit zahlreichen Kostenträgern ab, darunter beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK), AOK, BARMER, IKK Classic, verschiedene Betriebskrankenkassen (BKK), HEK und Debeka.
Ob eine direkte Abrechnung möglich ist, hängt von der Kostenübernahme in Deinem individuellen Fall ab. Sprich uns gerne an, wir klären mit Dir, wie die Abrechnung bei Deiner Krankenkasse oder Krankenversicherung erfolgen kann.
Aktuell unterstützen wir Familien in Berlin und Leipzig, sowie in Potsdam und im Berliner Umland.
Derzeit sind wir dabei weitere Einsatzgebiete aufzubauen. Dazu zählen Hamburg, Stuttgart und Hannover. Sprich uns gerne an, ob wir auch in Deiner Region im Aufbau sind.
In unseren ausführlichen FAQ findest Du weitere Antworten rund um Anspruch, Antrag, Kosten, Schwangerschaft, Krankheit und den Ablauf mit aufwärts.
