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Haushaltshilfe für Alleinerziehende

Hilfe für Alleinerziehende – finanzielle Unterstützung und Haushaltshilfe beantragen

finanziert von der Krankenkasse

in Schwangerschaft oder nach der Geburt

während oder nach einer Erkrankung / OP

zuverlässig, flexibel und erfahren

finanziert von der Krankenkasse

in Schwangerschaft oder nach der Geburt

während oder nach einer Erkrankung / OP

zuverlässig, flexibel und erfahren

aufwärts
für Berlin  

Wir unterstützen Dich und Deine Familie berlinweit durch unsere zuverlässigen, flexiblen und erfahrenen Hilfen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.

6.224

geleistete
Stunden

123

erfolgreiche
Einsätze

76

Familien unterstützt

Alleinerziehende stehen oft vor der Herausforderung, den Spagat zwischen Arbeit, Kinderbetreuung und Haushaltsführung zu meistern. In vielen Fällen fehlt es an Unterstützung, sei es durch fehlende familiäre Netzwerke oder finanzielle Ressourcen. In jeder fünften Familie sorgt ein Elternteil allein für ein oder mehrere Kinder, den sogenannten Ein-Eltern-Familien.

Haushaltshilfe bei Krankheit für 
Mütter und Väter

Kommt es dann noch zu unvorhergesehenen Vorfällen, wie Krankheit oder Unfällen, stellt dies die alleinerziehenden Mütter oder Väter vor besondere Herausforderungen. Versicherte erhalten Haushaltshilfe von ihrer Krankenkasse, wenn Ihnen wegen Krankenhausbehandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind zu Hause ist, welches Hilfe benötigt. Darüber hinaus erhalten Versicherte, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist. Unterstützung ist auch während einer Krebserkrankung oder Chemotherapie möglich, wir helfen Dir gerne bei der Beantragung.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Geburt

Auch als alleinerziehende Mutter unterstützen wir dich mit einer Haushaltshilfe nach § 24 h SGB V, wenn Du wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung eines Kindes den Haushalt nicht weiterführen kannst. Besonders wenn in deiner Familie bereits weitere Kinder leben, ist es in dieser Situation nicht leicht allen gleichermaßen gerecht zu werden. Auch hier können wir Dir unter die Arme greifen durch eine liebevolle Kinderbetreuung und Hilfe im Alltag.

Wann du mit uns eine Haushaltshilfe beantragen kannst

Nach OP oder Unfall

Wenn dir aufgrund deiner Krankenhausbehandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist

Krankheit

Wenn dir aufgrund schwerer Krankheit, akuter Verschlimmer-ung einer Krankheit, (zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt), nach einer ambulanten OP oder nach einem ambulanten Krankenhausaufenthalt die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. (Es darf keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen)

Schwangerschaft und Geburt

Wenn dir wegen deiner Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (und eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht für dich übernehmen kann)

Während eines Kur- oder Tagesklinik-Aufenhaltes

Wenn Dir aufgrund eines Kur- oder Tagesklinikaufenthaltes die Weiterführung des Haushaltes oder die Betreuung Deines Kindes nicht möglich ist.

Wie du bei einer
Beantragung vorgehst

Antrag bei der Krankenkasse anfordern

Du benötigst einen Antrag zur Gewährung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Den Antrag erhältst Du entweder auf der Internetseite, in der App oder nach telefonischer Anforderung bei Deiner Krankenkasse.

Den Antrag mit uns ausfüllen

Dieser Schritt ist der wichtigste. Hier kommen wir ins Spiel! Wir helfen dir beim Ausfüllen des Formulars.

In diesem muss auch die einzusetzende Institution namentlich genannt werden (spätestens hier solltest du mit uns in Kontakt treten).

Gerne sind wir Dir auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich.

Ärztliches Attest

Um Dir eine Haushaltshilfe verschreiben zu lassen, muss dem Antrag ein ärztliches Attest / eine Verordnung vom Arzt oder der Hebamme beigefügt werden.

In diesem wird bescheinigt, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe nötig ist und aus welchen Gründen eine Notwendigkeit besteht. 

Wir finden die passende Person für dich

Nach Bewilligung durch die Krankenkasse wird dann individuell durch uns entschieden, welche unserer qualifizierten Familienhelferinnen die Haushaltshilfe vor Ort übernehmen wird.

Die Hilfe übernimmt die Krankenkasse nur, wenn keine im Haushalt lebende Person, den Haushalt übernehmen kann.

Tätigkeiten die wir für Dich
gerne übernehmen

🛒

Einkauf
erledigen

👨‍🍳

Zubereitung 
vollwertiger Speisen

🧺

Wäsche waschen und einräumen

🧹

Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)

🗄️

Ordnung in 
der Wohnung schaffen

🤝

Hilfe
im Alltag

📮

Botengänge erledigen

🏥

Begleitung zu Arztterminen

👂

Empathisches Zuhören und Zuwendung bieten

🛝

Kinder-betreuung/ Beschäftigung der Kinder

👦

Abholen der Kinder aus Kita oder Schule

🦮

sonstige kleinere Arbeiten

Weitere Hilfen für Alleinerziehende und Unterstützungsmöglichkeiten

Hier findest du wertvolle finanzielle Hilfen für Alleinerziehende und sonstige Unterstützungsleistungen die Alleinerziehende beantragen können:
 

  • Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt
  • finanzielle Unterstützung beim Jugendamt beantragen
  • VAMV – Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Bildungspaket
  • mindestens 300 Euro Elterngeld

Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Reicht das Geld für den Lebensunterhalt des Kindes nicht aus, kannst du Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen

  • Kinderzuschlag oder andere Transferleistungen
  • pro familia
  • Kur
  • Kindergeldstelle – Kindergeld (250 Euro pro Kind)
  • Unterstützung bei Hilfsorganisationen wie caritas holen
  • Entlastungsbetrag beantragen
  • Kommunen halten für Familien mit geringem Einkommen oft auch Gutscheine für Besuche im Schwimmbad oder im Museum bereit oder gewähren Ermäßigungen
  • Anspruch auf eine Familienpflegerin über das Jugendamt

Das sagen unsere Kunden

Lia, 34, Wedding

„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts e. V. hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“

Marie, 29, Kreuzberg

„Eine super Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit. Mir wurde sehr gut geholfen, vielen Dank.”

Luise, 31, Pankow

„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“

Eure Fragen,
unsere Antworten

Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, musst Du alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Deiner Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, werden die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht übernommen.

Sofern Dein berufstätiger Ehe-/Lebenspartner, Deine Eltern oder andere Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad Deinen Haushalt weiterführen, übernimmt die Krankenkasse deren Verdienstausfall für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.
Sollte kein Verdienstausfall entstehen, dann erstattet die Krankenkasse die nachgewiesenen Fahrkosten in Höhe von maximal 48 Euro pro Tag.

Wichtiger Hinweis: Wenn Dein Ehemann oder die Familie unbezahlten Urlaub genommen haben, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen. Eventuell muss derjeniege sich dann selbst um seine Versicherung kümmern und für diese dann auch Beiträge zahlen.

Benötigst Du die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, musst Du nichts zuzahlen. In allen anderen Fällen, fallen für Dich Zuzahlungen an. Sie betragen 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, für die Tage, an denen die Haushaltshilfe zu Dir kommt. 

Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr musst Du nur Zuzahlungen bis zu Deiner individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Deiner jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.

Die zeitliche Unterstützung mit einer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • der Einschätzung Deines Arztes / Deiner Ärztin,
  • Deinem bisherigen Alltag,
  • der Schwere Deiner Erkrankung,
  • der Anzahl Deiner Kinder und deren Alter

Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung der Krankenkasse mit ein. 

Bei einem Verlängerungsantrag reicht es, wenn Du der Krankenkasse die Bestätigung Deines Arztes / Deiner Ärztin einfach online oder per Post zuschickst.

Bitte beantragen die Verlängerung frühzeitig – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für die aktuelle Haushaltshilfe endet.

Die Leistung Haushaltshilfe/ Kinderbetreuung steht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Wenn Du weitere Unterstützung benötigst, kommt möglicherweise das Jugendamt als Kostenträger in Frage.

Wir arbeiten mit vielen Krankenkassen zusammen und können direkt mit diesen abrechnen. Unter anderem sind dies Die Techniker Krankenkasse (TK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die HEK, die Debeka und viele weitere Krankenkassen. Frag uns gerne, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.

Nein, Du musst nicht gesetzlich versichert sein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Sprich uns gerne an.

Wir versuchen immer Euch schnellstmöglichst innerhalb von 24-48h zu unterstützen. Je nach Krankenkasse, personeller Verfügbarkeit und noch zu klärenden Einzelheiten kann es manchmal aber auch länger dauern.

Wir sind berlinweit für Dich tätig. Des weiteren übernehmen wir auch in Potsdam und den Randgebieten Berlin/Brandenburgs die Einsätze.

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