aufwärts
für Berlin
Wir unterstützen Dich und Deine Familie berlinweit durch unsere zuverlässigen, flexiblen und erfahrenen Hilfen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.
6.224
geleistete Stunden
123
erfolgreiche Einsätze
76
Familien unterstützt
Ob Haushaltshilfe während der Schwangerschaft, nach der Geburt eines Kindes, während einer Erkrankung oder nach einer Operation – finde die Hilfe, die Du brauchst, damit es bald wieder aufwärts geht.
Wann kannst du mit uns eine Haushaltshilfe beantragen
Nach OP oder Unfall
Wenn dir aufgrund deiner Krankenhausbehandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist
Krankheit
Wenn dir aufgrund schwerer Krankheit, akuter Verschlimmer-ung einer Krankheit, (zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt), nach einer ambulanten OP oder nach einem ambulanten Krankenhausaufenthalt die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. (Es darf keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen)
Schwangerschaft und Geburt
Wenn dir wegen deiner Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (und eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht für dich übernehmen kann)
Während eines Kur- oder Tagesklinik-Aufenhaltes
Wenn Dir aufgrund eines Kur- oder Tagesklinikaufenthaltes die Weiterführung des Haushaltes oder die Betreuung Deines Kindes nicht möglich ist.
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe
Versicherte erhalten Haushaltshilfe von ihrer Krankenkasse, wenn Ihnen wegen Krankenhausbehandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind zu Hause ist, welches auf Hilfe angewiesen ist.
Darüber hinaus erhalten Versicherte, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist.
Die Versicherte erhält weiterhin Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Wie du bei einer
Beantragung vorgehst
Antrag bei der Krankenkasse anfordern
Du benötigst einen Antrag zur Gewährung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Den Antrag erhältst Du entweder auf der Internetseite, in der App oder nach telefonischer Anforderung bei Deiner Krankenkasse.
Den Antrag mit uns ausfüllen
Dieser Schritt ist der wichtigste. Hier kommen wir ins Spiel! Wir helfen dir beim Ausfüllen des Formulars.
In diesem muss auch die einzusetzende Institution namentlich genannt werden (spätestens hier solltest du mit uns in Kontakt treten).
Gerne sind wir Dir auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich.
Ärztliches Attest
Um Dir eine Haushaltshilfe verschreiben zu lassen, muss dem Antrag ein ärztliches Attest / eine Verordnung vom Arzt oder der Hebamme beigefügt werden.
In diesem wird bescheinigt, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe nötig ist und aus welchen Gründen eine Notwendigkeit besteht.
Wir finden die passende Person für dich
Nach Bewilligung durch die Krankenkasse wird dann individuell durch uns entschieden, welche unserer qualifizierten Familienhelferinnen die Haushaltshilfe vor Ort übernehmen wird.
Die Hilfe übernimmt die Krankenkasse nur, wenn keine im Haushalt lebende Person, den Haushalt übernehmen kann.
Kosten für die Haushaltshilfe – Kostenübernahme und Zuzahlung
Du fragst Dich wie hoch die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse sind? Als Vertragspartner vieler Krankenkassen können wir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Zuzahlung für die Haushaltshilfe beträgt nach § 38 SGB V zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung eines Kindes nach § 24 h SGB V bist Du sogar von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, so dass die Kosten der Haushaltshilfe komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Solltest Du privat versichert sein, kannst Du Dir die Haushaltshilfe von deiner Krankenkasse erstatten lassen.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe muss von Dir bei Deiner Kasse beantragt werden. Gerne sind wir Dir bei der Beantragung behilflich.
Tätigkeiten, die wir
gerne übernehmen
Einkauf
erledigen
Zubereitung vollwertiger Speisen
Wäsche waschen und einräumen
Reinigung der Wohnräume (keine Grundreinigung)
Ordnung in der Wohnung schaffen
Hilfe
im Alltag
Botengänge erledigen
Begleitung zu Arztterminen
Empathisches Zuhören und Zuwendung bieten
Kinder-betreuung / Beschäftigung der Kinder
Abholen der Kinder aus Kita oder Schule
sonstige kleinere Arbeiten
Weitere Kostenträger für den Anspruch auf Haushaltshilfe
Wenn Du zur Kur muss oder an einem Reha-Programm teilnimmst, kommt als weiterer Kostenträger die Rentenversicherung nach § 54 SGB IX in Betracht.
Bei benötigter Hilfe in Notsituationen oder bei der Kinderbetreuung und falls die Krankenkasse den Antrag auf Haushaltshilfe ablehnt, kommt die Familienhilfe über das Jugendamt nach § 20 SGB VIII in Frage.
Gerne unterstützen wir Dich bei der Beantragung.
Das sagen unsere Kunden
Lia, 34, Wedding
„Nach einem Beinbruch brauchte ich dringend Hilfe. Aufwärts e. V. hat uns schnell unterstützt. Unsere Betreuerin war sehr zuverlässig und total sympathisch und unsere Kinder haben sie schnell in ihr Herz geschlossen und haben die Zeit mit ihr sehr genossen. Nochmals vielen Dank für Alles.“
Marie, 29, Kreuzberg
„Eine super Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit. Mir wurde sehr gut geholfen, vielen Dank.”
Luise, 31, Pankow
„Ich kann aufwärts Familienhilfe sehr empfehlen. Das Büro war immer gut erreichbar und die Mitarbeiter hatten ein offenes Ohr und konnten mir schnell weiterhelfen. Wir wurden durch eine ganz liebe Betreuerin unterstützt, die uns eine riesengroße Hilfe war. DANKE“
Eure Fragen,
unsere Antworten
Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, musst Du alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Deiner Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, werden die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht übernommen.
Sofern Dein berufstätiger Ehe-/Lebenspartner, Deine Eltern oder andere Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad Deinen Haushalt weiterführen, übernimmt die Krankenkasse deren Verdienstausfall für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.
Sollte kein Verdienstausfall entstehen, dann erstattet die Krankenkasse die nachgewiesenen Fahrkosten in Höhe von maximal 48 Euro pro Tag.
Wichtiger Hinweis: Wenn Dein Ehemann oder die Familie unbezahlten Urlaub genommen haben, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen. Eventuell muss derjeniege sich dann selbst um seine Versicherung kümmern und für diese dann auch Beiträge zahlen.
Benötigst Du die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, musst Du nichts zuzahlen. In allen anderen Fällen, fallen für Dich Zuzahlungen an. Sie betragen 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, für die Tage, an denen die Haushaltshilfe zu Dir kommt.
Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr musst Du nur Zuzahlungen bis zu Deiner individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Deiner jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.
Die zeitliche Unterstützung mit einer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
- der Einschätzung Deines Arztes / Deiner Ärztin,
- Deinem bisherigen Alltag,
- der Schwere Deiner Erkrankung,
- der Anzahl Deiner Kinder und deren Alter
Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung der Krankenkasse mit ein.
Bei einem Verlängerungsantrag reicht es, wenn Du der Krankenkasse die Bestätigung Deines Arztes / Deiner Ärztin einfach online oder per Post zuschickst.
Bitte beantragen die Verlängerung frühzeitig – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für die aktuelle Haushaltshilfe endet.
Die Leistung Haushaltshilfe/ Kinderbetreuung steht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Wenn Du weitere Unterstützung benötigst, kommt möglicherweise das Jugendamt als Kostenträger in Frage.
Wir arbeiten mit vielen Krankenkassen zusammen und können direkt mit diesen abrechnen. Unter anderem sind dies Die Techniker Krankenkasse (TK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die HEK, die Debeka und viele weitere Krankenkassen. Frag uns gerne, ob auch Deine Krankenkasse dabei ist.
Nein, Du musst nicht gesetzlich versichert sein. Auch privat Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Sprich uns gerne an.
Wir versuchen immer Euch schnellstmöglichst innerhalb von 24-48h zu unterstützen. Je nach Krankenkasse, personeller Verfügbarkeit und noch zu klärenden Einzelheiten kann es manchmal aber auch länger dauern.
Wir sind berlinweit für Dich tätig. Des weiteren übernehmen wir auch in Potsdam und den Randgebieten Berlin/Brandenburgs die Einsätze.